Straßenverkehr
Auf Grund der überwiegend ländlichen Struktur dominiert in Thüringen noch immer der Straßenverkehr. Fast jeder Thüringer ist dort täglich - zu Fuß, auf dem Rad, im Auto oder in öffentlichen Verkehrsmitteln – Verkehrsteilnehmer. Hinzu kommt ein intensiver Güterkraftverkehr. Ein reibungsloser, vor allem die Verkehrssicherheit garantierender Ablauf ist für die Mobilität und die wirtschaftliche Entwicklung des Freistaates unverzichtbar.
Für die verschiedenen Bereiche des Straßenverkehrs besteht darum ein umfangreiches Regelwerk. Grundlage bildet dabei die Straßenverkehrsordnung. Ergänzend gibt es Bestimmungen hinsichtlich der Fahrzeugzulassung, des Technischen Kraftfahrwesens sowie des Fahrerlaubniswesens und Fahrlehrerrechts. Besondere Regelungen bestehen auch für den gewerblichen Güterkraftverkehr und den Gefahrguttransport. Über die gesetzlichen Regelungen hinaus sind aber auch Eigenverantwortung und vorausschauendes Verhalten der Verkehrsteilnehmer für ein sicheres Miteinander auf den Straßen unverzichtbar.
Übersicht
Straßenverkehrsrecht
Das Straßenverkehrsrecht, insbesondere die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), umfasst Vorschriften, aus denen sich Rechte und Pflichten der Verkehrsteilnehmer ergeben. Ziel ist es, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten (sog. Gefahrenabwehr). Durch das Straßenverkehrsrecht sollen typische Gefahren, Behinderungen und Belästigungen verhindert oder mindestens gemindert werden, welche im Zusammenhang mit der Benutzung der Straße stehen. Das Straßenverkehrsrecht ist sachlich begrenztes Ordnungsrecht, für das dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zusteht. Wir setzen uns als TMDI beim Bund dafür ein, das Rechtsgebiet fortzuentwickeln und den geänderten Rahmenbedingungen der heutigen Zeit anzupassen.
Fahrerlaubnis-/Fahrlehrerrecht, Berufskraftfahrer
Auch im digitalen Zeitalter ist eine Fahrerlaubnis wichtig und kann das Leben bereichern, sei es motorisiert auf zwei, drei oder mehr Rädern. Ein guter Unterricht in einer Fahrschule Ihrer Wahl bildet den Grundstein dafür.
Auf Grund ihrer hohen Verantwortung für uns alle absolvieren Berufskraftfahrer eine spezielle Qualifikation und bilden sich regelmäßig fort. Als TMDI kümmern wir uns darum, den rechtlichen Rahmen mitzugestalten.
Zulassungswesen
Um ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nutzen zu dürfen, muss es für den Verkehr zugelassen sein. Die bundesweit gültigen Vorschriften zur Zulassung ergeben sich in erster Linie aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Die meisten Aufgaben rund um die Fahrzeugzulassung werden in Thüringen durch die Landkreise und kreisfreien Städte von den jeweiligen Kfz-Zulassungsbehörden wahrgenommen.
Technisches Kraftfahrwesen
Das Technische Kraftfahrwesen beschäftigt sich vorrangig mit den Vorschriften, die für den Bau und den Betrieb von Kraftfahrzeugen und deren Anhänger gelten und in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verankert sind. Hierbei spielt auch die regelmäßige Überwachung dieser Fahrzeuge, also vor allem Haupt- und Abgasuntersuchungen, eine wichtige Rolle.
Verkehrssicherheit
Im Thüringer Verkehrssicherheitsprogramm verfolgen wir das Leitbild der "Vision Zero" (Null Verkehrstote). Mit unseren Partnern des Thüringer Verkehrssicherheitsrates arbeiten wir auf dieses ehrgeizige Ziel hin. Wir möchten auch Sie ermuntern, sich in den Vereinen vor Ort für die Verkehrssicherheit - von Klein und Groß - zu engagieren.

Ansprechpartner
Abteilung 4 - Verkehr und Straßenbau, Demografiepolitik
Abteilungsleiter: Andreas Minschke
Vertreter: Markus Brämer
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt
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Telefon |
+49 (0)361 57 4111 300 |
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Fax |
+49 (0)361 57 4111 199 |
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Güterkraftverkehr
Der Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Die geltenden Regelungen sind im Güterkraftverkehrsgesetz enthalten.
Informationen und zuständige Behörden
Weitere Informationen zum Werkverkehr oder zum erlaubnispflichtigen Güterkraftverkehr können die in Thüringen zuständigen Erlaubnisbehörden für den Güterkraftverkehr geben. Das sind die Landratsämter bzw. die kreisfreien Städte und hier in der Regel die Verkehrsämter. Das Landesverwaltungsamt Weimar sowie die Außenstelle Erfurt des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) erteilen gleichfalls Auskünfte hierzu.
Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Tel. (0361) 57 33 44 584
Fax: (0361) 57 33 44 593
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) - Außenstelle Erfurt
Bahnhofstraße 37
99084 Erfurt
Tel.: (03 61) 6 64 89 – 0
Fax: (03 61) 6 64 89 – 66
Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) - Hauptsitz
Werderstraße 34
50672 Köln
Tel.: (02 21) 57 76-0
Fax: (02 21) 57 76-17 77
Gefahrguttransport
Da Gefahrguttransporte eine ständige potentielle Gefahrenquelle für Menschen und Umwelt darstellen, müssen die Überwachungsmaßnahmen der zuständigen Behörden darin bestehen, einen hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten, um Unfälle zu vermeiden bzw. Unfallfolgen zu minimieren.
In der Broschüre Gefahrgutbeförderung in Thüringen erhalten Sie umfassende Informationen über die Beförderung und den Umgang mit Gefahrgut.
1) Allgemeine Angaben zum Gefahrguttransport
Die Thüringer Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten für die Ausführung der Rechtsvorschriften zum Transport gefährlicher Güter (ThürGefGZustVO) vom 3. Dezember 2002 ist im Gesetz und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen S. 494 vom 30. Dezember 2002 veröffentlicht, geändert mit Verordnung vom 21. Februar 2018 (GVBL. Seite 44, 46).
Besondere Verantwortung für die Sicherheit im Gefahrguttransport tragen die am Gefahrguttransport beteiligten Personen der Unternehmen. Die Industrie- und Handelskammern Thüringens haben Schulungseinrichtungen für die Schulung von Fahrzeugführern (ADR-Schein) sowie Schulungseinrichtungen für die Schulung von Gefahrgutbeauftragten zugelassen. Die zuständigen Behörden für den Gefahrguttransport werden durch die oben genannte Zuständigkeitsverordnung bestimmt. Für Beförderungen von gefährlichen Gütern nach § 35 a Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) muss der Fahrweg außerhalb der Autobahnen bestimmt werden. Diese Fahrwegbestimmung erfolgt in Thüringen auf der Grundlage der seitens der Kreisverwaltungen herausgegebenen Allgemeinverfügungen durch die Beförderer selbst. Zum Thema „Sicherheit im Gefahrguttransport auf Thüringer Straßen“ sowie als Mittel der Informationstätigkeit finden in Thüringen entsprechende „Gefahrgutstammtische“ statt. Weitere Informationen zum Gefahrguttransport finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
2.) Fahrwegbestimmung in Thüringen
1. Grundlagen der Fahrwegbestimmung entsprechend § 35 a Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB):
- Güter nach § 35 b GGVSEB.
- Allgemeinverfügungen der Landratsämter und kreisfreien Städte.
2. Allgemeine Hinweise:
- Die Allgemeinverfügungen enthalten die Negativnetze (Verkehrszeichen 261/ 269 u. a. gesperrte Straßen) der Kreise und kreisfreien Städte.
- 261 - Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
- 269 - Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
- Der Beförderer erteilt dem Fahrzeugführer an Hand der Allgemeinverfügungen den Fahrweg.
- In der Beförderungseinheit sind mitzuführen: ◦die betreffenden gültigen Allgemeinverfügungen und
- die Fahrwegbeschreibung.
Medieninformationen Straßenverkehr
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MedieninformationMehr Sicherheit im Verkehr: Thüringer Verkehrssicherheitsrat plant neue Vorhaben – und blickt optimistisch nach vorn
Gestern (2. Dezember 2025) fand die halbjährliche Sitzung des Thüringer Verkehrssicherheitsrats (TVSR) im Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur statt. In der Sitzung wurden neue Verkehrssicherheitsvorhaben beschlossen, unter anderem ein nun jährlich stattfindendes Verkehrssicherheitsforum an Thüringer Berufsschulen. zur Detailseite
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MedieninformationNeue Rad- und Gehwegbrücke in Gera-Lusan feierlich eingeweiht: Brücke über die Nürnberger Straße der Bürgerschaft übergeben
Ein guter Tag für Gera-Lusan: Am heutigen Freitag (28. November 2025) wurde mit Oberbürgermeister Kurt Dannenberg, Staatssekretär Tobias J. Knoblich, den Planern, Bauleuten und Bürgern der Ersatzneubau der Rad- und Gehwegbrücke über die Nürnberger Straße feierlich für den Verkehr freigegeben. Damit können die Bewohnerinnen und Bewohner des Ortsteils ab sofort wieder auf direktem Weg die große Verkehrsader queren und den Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Von den Gesamtkosten von rund 5 Millionen Euro wurden 4,4 Millionen Euro über das Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ gefördert. zur Detailseite
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MedieninformationWinterdienst ist gut vorbereitet
Herbst und Winter verlangen dennoch extra viel Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme im StraßenverkehrFrüh einsetzende Dämmerung und schwierige Wetterverhältnisse erfordern mehr Aufmerksamkeit von allen Verkehrsteilnehmern. Minister Steffen Schütz: „Es geht mir um mehr Mut zu Sichtbarkeit, es geht um Sehen und gesehen werden – das gilt ganz besonders im Herbst und Winter. Werden Sie zum Star der Straße – durch mehr Sichtbarkeit!“ zur Detailseite
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MedieninformationVMK in Straubing: Thüringen unterstützt Initiative, die Fahrprüfung kostengünstiger zu machen, ohne an der Verkehrssicherheit zu sparen
Bei der Verkehrsministerkonferenz (VMK) in Straubing einigten sich die Länder und der Bund darauf, die Fahrschulausbildung zu reformieren. Im Fokus stehen dabei, die verpflichtenden Präsenzstunden zu reduzieren, einen Teil der Ausbildung über digitale Lernmodule abzubilden und Simulatoren für den Praxisunterricht einzusetzen. Thüringens Verkehrsstaatssekretär Dr. Tobias J. Knoblich nahm stellvertretend an der VMK teil und betont: „Wir unterstützen die Initiative, die Fahrschulausbildung zu modernisieren, die Kosten dadurch zu senken, ohne dabei an der Qualität der Ausbildung und der Verkehrssicherheit zu sparen. Wir haben den Bund aufgefordert, bis Anfang nächsten Jahres ein tragfähiges Konzept für eine moderne, kostengünstigere und zugleich verkehrssichere Fahrschulausbildung vorzulegen, auf dessen Basis wir die Reform bereits 2026 auf den Weg bringen können.“ zur Detailseite
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Medieninformation:Verkehrsfreigabe der L1044 in Neudietendorf – Modernisierung für eine sichere und flüssige Mobilität
Heute (12.6.) wird die sanierte L1044 im Ortsteil Neudietendorf der Gemeinde Nesse-Apfelstädt feierlich für den Verkehr freigegeben. Thüringens Minister für Digitales und Infrastruktur Steffen Schütz betonte die verkehrliche Bedeutung der neuen L1044: „Die Investitionen in gute Straßen sind eine Investition in die Zukunft unserer Gemeinden. Die neue L 1044 entlastet die Ortsmitte vom Durchgangsverkehr und verbessert zugleich die Bedingungen gleichermaßen für den Radfahrer, Fußgänger und den motorisierten Verkehr.“ Ab sofort ist die Strecke zwischen dem Ortseingang von Kornhochheim und der Brücke über die Apfelstädt wieder für den Verkehr freigegeben. zur Detailseite
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