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Zulassungswesen

Fahrzeugzulassung

Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen für die Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr von der zuständigen Verwaltungsbehörde zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassungsaufgaben werden in Thüringen durch die Landkreise und kreisfreien Städte von den jeweiligen Kfz-Zulassungsbehörden wahrgenommen. Der bundesweit einheitliche Rechtsrahmen für die Zulassung ergibt sich in erster Linie aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Damit ein Fahrzeug zum Verkehr zugelassen werden kann, muss es einem genehmigten Typ entsprechen oder die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen. Die Erfüllung dieser Voraussetzung muss entweder durch eine Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Confirmation – CoC) oder durch ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis nachgewiesen werden.

Thüringen strebt eine moderne öffentliche Verwaltung an, die den Bürgerinnen und Bürgern, auf kurzem Wege und zeitlich unabhängig, Zugang zu Verwaltungsleistungen eröffnet.

Internetbasierte Fahrzeugzulassung

In Thüringen wird die Möglichkeit der Onlinezulassung stufenweise ermöglicht. Das Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI) begleitet die Umsetzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz).
Die internetbasierte Fahrzeugzulassung ermöglicht es, Online-Anträge im Bereich der Kfz-Zulassung digital an die zuständige Behörde zu stellen. Derzeit ist dies nur für private (natürliche) Personen jedoch nicht für Firmen möglich. Viele Vorgänge können so von zuhause aus erledigt werden, darunter: Wunschkennzeichen reservieren, Außerbetriebsetzungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen, Adressänderungen oder Neuzulassungen.

Durch den Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die im September 2023 in Kraft treten soll, wird die Rechtsgrundlage für die Einführung der vierten Stufe i-Kfz geschaffen. Mit dieser Ausbaustufe wird es möglich werden, unmittelbar nach der digitalen Neuzulassung oder Umschreibung des Fahrzeugs, am Straßenverkehr teilzunehmen. Als Nachweis wird der digitale Zulassungsbescheid dienen. Ebenso sollen besondere Autokennzeichen, wie E-Kennzeichen, Saisonkennzeichen und Oldtimerkennzeichen internetbasiert beantragt werden können.

Mit der vierten Ausbaustufe i-Kfz wird es juristischen Personen des Privatrechts, beispielsweise Autohäusern und Zulassungsdienstleistern, ermöglicht, diese Anträge bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt einzusteuern.

Mit der neuen Verordnung soll die Fahrzeugzulassung digitaler, günstiger und schneller werden.
Weitere Auskünfte zu den einzelnen Leistungen sowie zu benötigten Unterlagen erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde.

 

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