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Technisches Kraftfahrwesen

Im Interesse der Verkehrssicherheit müssen bei Kraftfahrzeugen regelmäßige Untersuchungen durchgeführt werden.

1. Amtlich vorgeschriebene technische Fahrzeuguntersuchungen

Hierzu zählen die Hauptuntersuchung, die Abgasuntersuchung und die Sicherheitsprüfung. Grundlage hierfür ist die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Die Fahrzeuguntersuchungen werden durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer der DEKRA (Technische Prüfstellen bei DEKRA Automobil GmbH) oder durch Prüfingenieure von amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen in anerkannten Untersuchungsstellen in Kraftfahrzeugwerkstätten durchgeführt. Abgasuntersuchungen dürfen auch durch Fachkräfte in anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Abgasuntersuchungen vorgenommen werden.

Die Zentralen von in Thüringen amtlich anerkannten und tätigen Überwachungsorganisationen sind:

DEKRA e. V.
St.-Christophorus-Straße 3
99092 Erfurt

TÜV Thüringen e. V.
Melchendorfer Straße 64
99096 Erfurt
           
GTÜ Gesellschaft für technische Überwachung mbH
Vor dem Lauch 25
70597 Stuttgart                        

FSP Fahrzeugsicherheitsprüfung GmbH & Co. KG
Mittelhäuser Straße 76/77
99089 Erfurt                      

KÜS Kraftfahrzeugüberwachungsorganisation e. V.
Zur KÜS 1
66679 Losheim

TÜV Süd Autopartner GmbH
Tränkestraße 11
70597 Stuttgart
           
   
2. Änderungen am Fahrzeug

Änderungen am Fahrzeug durch Ein- oder Anbau von Teilen, bei denen eine Abnahme des Ein- oder Anbaus vorgeschrieben ist, sind durch eine Abnahmebescheinigung zu dokumentieren. Diese Abnahmen werden von allen im Pinkt 1 genannten Überwachungsinstitutionen vorgenommen.



3. Begutachtungen von Fahrzeugen sind in folgenden Fällen vornehmen zu lassen:

  • die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird geändert;
  • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten;
  • das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert sich;
  • für abnahmepflichtige Änderungen liegt für den Ein- oder Ausbau kein Prüfzeugnis vor;
  • Beantragung einer Betriebserlaubnis eines zu keinem Typ gehörenden Einzelfahrzeuges;
  • Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung.

Diese Begutachtungen werden ausschließlich von einem amtlich anerkannten Sachverständigen der Technischen Prüfstelle vorgenommen (DEKRA).

 

4. Beantragung von Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
   
Weist ein Fahrzeug Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften gemäß der  Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung auf, so ist ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung auf der Grundlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen der Technischen Prüfstelle zu stellen.
 

5. Zuständige Behörde
für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sowie zuständige Aufsichtsbehörde im Technischen Kraftfahrwesen ist das

Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 520
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

poststelle[at]tlvwa.thueringen.de
Tel.: 0361 57332 1000

 

 

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