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Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes in der Thüringer Landesverwaltung

Ein neuer Meilenstein in der digitalen Verwaltung wurde gesetzt: Am 24. Juli 2024 trat das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG) in Kraft und ebnete den Weg zu einem modernen und effizienten Verwaltungssystem in Deutschland. Das Gesetz, das aus einem intensiven Abstimmungsprozess hervorgegangen ist, bietet Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und der Verwaltung zahlreiche Vorteile. Das zentrale Ziel ist die Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung, was zu mehr Standardisierung und einem breiten, nutzerfreundlichen Onlineangebot an Verwaltungsleistungen führt. 

Mit dieser Gesetzesänderung untermauert die Bundesregierung ihre Ziele zur Modernisierung der Verwaltung, zum Abbau von Digitalisierungshemmnissen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. 

In Thüringen haben Nutzerinnen und Nutzer bereits Zugriff auf zahlreiche Verwaltungsleistungen über das Thüringer Verwaltungsportal (für Verwaltungen - verwaltung.thueringen.de), das mit dem Bundesportal verknüpft ist. Die Behörden pflegen die Informationen selbst und stellen die angebotenen Online-Dienste zur Verfügung. In jedem Thüringer Ministerium arbeiten OZG-Koordinatorinnen und -Koordinatoren unterstützt von Ihrer Fachlichkeit, um die Umsetzung des Gesetzes voranzutreiben. Auch kommunale Behörden erhalten umfassende Unterstützung bei der Verwaltungsdigitalisierung durch die Kommunalberatung und den gemeinsamen Kommunalen Dienstleister KIV Thüringen GmbH.

zum Thüringer Verwaltungsportal für Verwaltungen

zur Kommunalberatung

zur KIV Thüringen GmbH

Das OZG-Dashboard des BMI

Wie viele und welche Verwaltungsleistungen können bereits heute digital beantragt werden?
Ab sofort können sich Interessierte jederzeit über den Fortschritt der Verwaltungsdigitalisierung informieren. Das neue OZG-Dashboard sorgt für mehr Transparenz. (Quelle: BMI)

zum Dashboard

Kommunale EfA-Nachnutzung: Ressourceneffizienz nach dem Einer-für Alle-Prinzip

Das Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) ist ein Konzept zur Unterstützung der Digitalisierung der Verwaltung. Digitale Lösungen für Verwaltungsleistungen werden dabei von einem Land entwickelt und können von anderen Ländern mitgenutzt werden. Das spart Zeit, Ressourcen und Kosten, da nicht jedes Land eigene digitale Lösungen entwickeln muss.

  • Wie kommt eine EfA-Leistung in die Kommune?

    EfA-Dienste werden in Thüringen zentral durch die zuständigen Fachressorts beschafft. Unter Berücksichtigung der mit der Nachnutzung von EfA-Diensten einhergehenden rechtlichen Rahmenbedingungen, wie beispielsweise der Ausgestaltung von Vertragsbeziehungen, werden die Dienste den Kommunen zur Verfügung gestellt. Entweder durch Beteiligung als Pilotkommune oder als nachnutzende Kommune beim flächendeckenden Roll-Out der Leistung.

    Bei Interesse an einem EfA-Dienst können Sie sich gerne an das Team der zentralen OZG-Koordination des Thüringer Finanzministerium (ozg@tfm.thueringen.de) oder an das zuständige Ressort wenden. Hier erhalten Sie weiterführende Informationen über EfA-Dienste sowie den Möglichkeiten einer Beteiligung.

  • Organisation - Leistungsfähige Strukturen und strukturierter Informationsaustausch

    Die Digitalisierung nach dem EfA-Prinzip erfordert effektive Strukturen und Kommunikationswege, sowohl bundeslandübergreifend als auch innerhalb Thüringens.

    EfA-Projekte werden durch zentrale Koordinationsteams der betreibenden Länder gesteuert, die für die übergreifende Planung, Koordination und das Monitoring verantwortlich sind. Auf Thüringer Seite übernehmen diese Rolle die jeweiligen Fachressorts, zum Teil unterstützt durch das Thüringer Finanzministerium, und unter Einbindung und in Abstimmung mit allen beteiligten Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie unter:

    https://verwaltung.thueringen.de/org-fragen

  • Zentrale Finanzierung - Der Thüringer Weg

    Die Erstentwicklung, der laufende Betrieb sowie die Weiterentwicklung von EfA-Onlinediensten verursachen Kosten. Die Finanzierung und Aufteilung dieser Kosten sind ein wichtiger Aspekt der OZG-Umsetzung, speziell bei EfA-Projekten.

    Für mitnutzende Behörden in Thüringen werden die Kosten für Betrieb, fachliche Weiterentwicklung und Wartung der entsprechenden EfA-Onlinedienste dauerhaft zentral durch das Land finanziert.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie unter:

    https://verwaltung.thueringen.de/finanz-fragen

  • Technische Anbindung - Design, Routing & Transport, Nutzerkonto, Standards, …

    Die erfolgreiche Umsetzung von EfA-Projekten hängt maßgeblich von der Realisierung geeigneter technischer Lösungen ab. Wesentlich hierfür ist die enge Zusammenarbeit und Abstimmung der umsetzenden und mitnutzenden Länder, damit der Anschluss an die zentral bereitgestellten Onlinedienste reibungslos gelingt.

    Unterschiedliche Transportwege, Zertifikate oder heterogene Komponenten mögen auf den ersten Blick komplex wirken, doch durch entsprechende Begleitung bei der Anbindung und der Anwendung bereits etablierter Lösungen wird dieser Prozess deutlich vereinfacht. 

    Weiterführende Informationen zu Transportwegen und Zertifikaten erhalten Sie unter:

    https://verwaltung.thueringen.de/tech-fragen

  • IT-Sicherheit und Datenschutz - Sicherer Datenaustausch für Behörden

    Der Schutz sensibler Daten, die Vermeidung unbefugter Zugriffe oder das Verhindern von Datenverlusten sind wesentliche Voraussetzungen, um EfA-Dienste nutzen zu können. Geeignete technische Maßnahmen zur Gewährleistung von IT-Sicherheit und Datenschutz spielen daher bei der Anbindung von EfA-Diensten eine zentrale Rolle.

    Um sicherzustellen, dass die angebundenen Behörden mit den Diensten sicher und effizient arbeiten können, wird die Wirksamkeit der eingesetzten technischen Maßnahmen vor der Anbindung der Dienste umfassend geprüft.

    Weiterführende Informationen erhalten Sie unter:

    https://verwaltung.thueringen.de/recht-fragen

Sie haben Fragen?

OZG-Koordination in Thüringen

Thüringer Finanzministerium
Referat 52 - Landesweite Informationssicherheit, Koordinierung der OZG-Umsetzung

ozg@tfm.thueringen.de

 

OZG-Manager Thüringen

Der OZG-Manager enthält grundlegende Informationen zur OZG-Umsetzung von Verwaltungsleistungen in Thüringen. Neben allgemeinen Informationen zu den Leistungen erhalten Sie ebenfalls thüringenspezifische Daten, sowie den aktuellen Stand der Digitalisierung in verschiedenen Themenbereichen.

zum  OZG-Manager

 

Wie kann ich mich auf dem OZG-Manager anmelden?

Login-Daten zum OZG-Manager Thüringen werden ausschließlich Thüringer Behörden mit Dienst-E-Mail bereitgestellt.

Senden Sie uns gerne Ihre Anfrage an

ozg@tfm.thueringen.de

 

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