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Schulbau

Staatliche allgemein bildende und berufsbildende Schulen werden in Thüringen von den Landkreisen, den kreisfreien Städten sowie einigen kreisangehörigen Städten und Gemeinden getragen (Schulträgerschaft). Daneben gibt es weitere Schulen in freier Trägerschaft. Die Aufgabe der Schulträgerschaft beinhaltet nach § 13 des Thüringer Schulgesetzes auch die Verpflichtung zur Durchführung der notwendigen und in der Regel sehr kostenintensiven Investitionen an Schulgebäuden und Schulsporthallen.

Mit der Schulbauförderung unterstützt der Freistaat Thüringen die staatlichen und die freien Schulträger bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben. Neben pauschalen Zuweisungen für staatliche Schulträger stehen hierzu mehrere Projektförderprogramme zur Verfügung. Mit diesen können insbesondere Sanierungsvorhaben sowie Umbauten, Erweiterungen und der Neubau von Schulgebäuden finanziell unterstützt werden.

Derzeit umfasst Projektförderung für die Schulinvestitionen folgende Programmteile:

  • Landesprogramm „Schulinvestitionsprogramm“ für staatliche Schulträger
  • Landesprogramm „Ersatzschulprogramm“ für freie Schulträger
  • Bundesprogramm „Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen“ für staatliche Schulträger

Die Beantragung und Bewilligung der Fördermittel erfolgt nach der Richtlinie für die Gewährung finanzieller Zuwendungen zur Förderung des Schul- und Sporthallenbaus (Schulbauförderrichtlinie – SchulBauFR). Diese bestimmt, unter welchen Voraussetzungen und nach welchem Verfahren Zuwendungen für Schulbauvorhaben gewährt werden. 

Neue Thüringer Schulbauförderrichtlinie

Die neue Thüringer Schulbauförderrichtlinie „Thüringer Richtlinie für die Gewährung finanzieller Zuwendungen zur Förderung des Schul- und Sporthallenbaus (Thüringer Schulbauförderrichtlinie – ThürSchulBauFR)“ vom 11. Februar 2025 trat am 11. März 2025 in Kraft (Thüringer Staatsanzeiger 10/2025, S. 330).

zur Richtlinie ...

Aufgrund des Zeitpunktes des In-Kraft-Tretens der neuen Schulbauförderrichtlinie sowie der sich verzögerten Beschlussmöglichkeit über die Programmaufstellung zum Bewilligungsjahr 2025 wird abweichend von Nummer 7 Abs. 2 der ThürSchulBauFR die Frist für die Vorhabenanmeldung zur Programmaufstellung des Jahres 2026 auf den 30.08.2025 festgelegt.

Unterlagen und Informationen

Thüringer Schulbauförderrichtlinie – ThürSchulBauFR vom 11. Februar 2025

2. Änderung Schulbauförderrichtlinie (PDF) - Zweite Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Richtlinie für die Gewährung finanzieller Zuwendungen zur Förderung des Schul- und Sporthallenbaus
(Schulbauförderrichtlinie – SchulBauFR) in der Ausgabe Nr. 5/2022 des Thüringer Staatsanzeigers,

1. Änderung Schulbauförderrichtlinie (PDF) vom 7. Februar 2018,

Schulbauförderrichtlinie (PDF) vom 20. November 2015

Vorhabenanmeldung im Rahmen der Schulbauförderung (ausfüllbares PDF)
Anmeldungen sind jeweils bis zum 30. Juni des aktuellen Jahres für das nachfolgende Programmjahr möglich.
Abweichend von Nummer 7 Abs. 2 der ThürSchulBauFR ist die Frist für die Vorhabenanmeldung zur Programmaufstellung des Jahres 2026 auf den 30.08.2025 festgelegt.

Schulbauempfehlungen für den Freistaat Thüringen (PDF) vom 10. Juli 1997

Ansprechpartner

Abteilung 5 - Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung

Abteilungsleiter: Dr. habil. Martin Gude
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt

Telefon

+49 (0)361 57 4111 200

Fax

+49 (0)361 57 4111 199

E-Mail

vorzimmer5[at]tmdi.thueringen.de

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