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Städtebau und Stadtbauförderung in Thüringen

Gut geplante Städte bedeuten für die Bewohnerinnen und Bewohner hohe Lebensqualität und gutes Wohnen, mit Schule, Kita, Arbeitsplatz, Einkaufsmöglichkeiten oder Sportverein in der Nähe - eben allem, was man jeden Tag braucht. In Parks und auf freien Plätzen kann man entspannen und einander begegnen. Deswegen fördern wir den Städtebau.

Die Städtebauförderung dient in Thüringen vor allem der Beseitigung von städtebaulichen Missständen und der Behebung von strukturellen und funktionellen Mängeln, der Stärkung der Innenentwicklung, der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke, der Behebung sozialer Probleme sowie der Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge in dünn besiedelten ländlichen Räumen.

 

Die Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsfinanzierung von Bund, Ländern und Gemeinden zur Deckung der den Gemeinden bei der Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen entstehenden unrentierlichen Kosten. Die Beteiligung des Bundes an dieser Gemeinschaftsfinanzierung hat ihre verfassungsrechtliche Grundlage im Artikel 104 b GG. Für die Länder ist die jährliche Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern verbindlich.

In Thüringen als ländlich geprägtes Bundesland werden wie in den Vorjahren die Bund-Länder-Städtebauförderprogramme mit landeseigenen Programmen ergänzt, um bedeutsame städtebauliche Maßnahmen außerhalb der Bund-Länder-Programme sowie der EU-Förderung insbesondere für die zentralen Orte als Ankersteine im ländlichen Raum finanziell unterstützen zu können.

Übersicht Städtebauförderung

Arbeitshilfen

Arbeitshilfen und Monitoring als wichtige Elemente für zukünftige Ausrichtung und Förderung ...

Thüringer Aktionsbündnis – „Innenstädte mit Zukunft“

Informationen zum Bündnis und Netzwerkpartnern

Publikationen

Veröffentlichungen zu zukunftsfähigen Stadtentwicklungsprojekten und Landesmonitoringberichte

Zu den Publikationen

 

Ansprechpartner

Abteilung 5 - Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung

Abteilungsleiter: Dr. habil. Martin Gude
Telefon: +49 (0) 361 57 4111 200
Telefax: +49 (0) 361 57 4111 199
E-Mail: vorzimmer5@tmdi.thueringen.de

Weitere Themen

Thüringer Förderinitiative Kirchen

landeseigenes Programm für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen für den Erhalt von Dorfkirchen

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