Fahrerlaubnis-/Fahrlehrerrecht, Berufskraftfahrer
Fahrerlaubnis- und Fahrlehrerrecht
Jeder Bürger, der einen Führerschein erwerben möchte, muss an einer Ausbildung in einer Fahrschule teilnehmen und eine Fahrerlaubnisprüfung ablegen. Der erste Ansprechpartner zur Erteilung einer Fahrerlaubnis ist dabei die Fahrerlaubnisbehörde, die jeweils für den Wohnort zuständig ist (kreisfreie Stadt oder Landkreis) oder eine Fahrschule.
Darüber hinaus ist die Fahrerlaubnisbehörde ebenso zuständig für den Umtausch bzw. die Ersatzausstellung eines Führerscheins sowie die Ausstellung eines internationalen Führerscheins.
Um die Wege für Bürgerinnen und Bürger zu verkürzen und eine schnelle Bearbeitung der Anträge zum Erwerb des Führerscheins zu ermöglichen, wird in der Verwaltung das E-Government eingeführt. So ist es jetzt schon möglich, bei Umschreibung des Führerscheins in einen neuen Scheckkartenführerschein den Führerschein im Direktversand von der Bundesdruckerei (Hersteller des Führerscheins) an den Bürger zu übersenden. Somit wird dem Bürger ein nochmaliger Weg zur Fahrerlaubnisbehörde zur Abholung des neuen Führerscheins erspart.
Thüringen plant, auch im Fall des Ersterwerbs des Führerscheins, diesen im Direktversand an den Bürger zu übersenden. Ein erfolgreich durchgeführter Pilotversuch zur elektronischen Datenübertragung (papierloses Büro) wird eine schnellere Bearbeitung seines Auftrags zum Erwerb der Fahrerlaubnis ermöglichen.
Zuständige Behörde zur Erteilung der Fahrlehr- und Fahrschulerlaubnis sowie zuständige Aufsichts- und Widerspruchsbehörde im Fahrerlaubniswesen in Thüringen ist das
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 520
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
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Telefon |
+49 (0)361 57 332 1000 |
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Web |
Weiterführende Informationen
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Seit dem Frühjahr 2007 haben Thüringer Fahranfänger die Möglichkeit, nach Fahrausbildung und bestandener Führerscheinprüfung, bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klasse B im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Voraussetzung hierfür ist u. a., dass ein mindestens 30- jähriger Fahrerlaubnisinhaber, der seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (vormals Klasse 3) ist und maximal 3 Punkte im „Flensburger Register“ hat, den Fahranfänger während der Fahrt begleitet.
Weiterführende Auskünfte zum begleitenden Fahren ab 17 Jahren erhalten Sie von Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, von der Fahrschule Ihrer Wahl sowie bei den Thüringer Fahrlehrerverbänden:
Thüringer Fahrlehrerverband e.V.
Schützenstraße 4
99096 Erfurt
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Telefon |
+49 (0)361 7315270 |
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Web |
Verband Freier Fahrlehrer Weimar/ Thüringen e. V.
über Fahrschule S. Köhler
Erfurter Straße 19
99423 Weimar
Weiterführende Informationen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) - Fahren ab 17
Berufskraftfahrer
Auch im digitalen Zeitalter ist eine Fahrerlaubnis wichtig und kann das Leben bereichern, sei es motorisiert auf zwei, drei oder mehr Rädern. Ein guter Unterricht in einer Fahrschule Ihrer Wahl bildet den Grundstein dafür.
Auf Grund ihrer hohen Verantwortung für uns alle absolvieren Berufskraftfahrer eine spezielle Qualifikation und bilden sich regelmäßig fort. Als TMDI kümmern wir uns darum, den rechtlichen Rahmen mitzugestalten.
Medieninformationen Fahrerlaubnis- und Fahrlehrerrecht
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MedieninformationVMK in Straubing: Thüringen unterstützt Initiative, die Fahrprüfung kostengünstiger zu machen, ohne an der Verkehrssicherheit zu sparen
Bei der Verkehrsministerkonferenz (VMK) in Straubing einigten sich die Länder und der Bund darauf, die Fahrschulausbildung zu reformieren. Im Fokus stehen dabei, die verpflichtenden Präsenzstunden zu reduzieren, einen Teil der Ausbildung über digitale Lernmodule abzubilden und Simulatoren für den Praxisunterricht einzusetzen. Thüringens Verkehrsstaatssekretär Dr. Tobias J. Knoblich nahm stellvertretend an der VMK teil und betont: „Wir unterstützen die Initiative, die Fahrschulausbildung zu modernisieren, die Kosten dadurch zu senken, ohne dabei an der Qualität der Ausbildung und der Verkehrssicherheit zu sparen. Wir haben den Bund aufgefordert, bis Anfang nächsten Jahres ein tragfähiges Konzept für eine moderne, kostengünstigere und zugleich verkehrssichere Fahrschulausbildung vorzulegen, auf dessen Basis wir die Reform bereits 2026 auf den Weg bringen können.“ zur Detailseite
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MedieninformationHer mit dem alten „Lappen“! Am 19. Januar endet die Frist für den bundesweiten Umtausch bis 1998 ausgestellter Papierführerscheine
Der bundesweite Führerscheinumtausch wird auch im Freistaat Thüringen weiter vollzogen. Wer 1971 oder später geboren ist und noch einen alten Papierführerschein besitzt, muss jetzt schnell sein. Angehörige dieser Jahrgänge sind bis zum 19. Januar 2025 verpflichtet, ihren „alten Lappen“ gegen einen neuen fälschungssicheren Führerschein umzutauschen. zur Detailseite
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