Seitenbeginn Zur Hauptnavigation Zum Seiteninhalt

Verkehrssicherheit

Verkehrsunfälle sind keine unvermeidbaren Nebeneffekte der Mobilität, sondern sie gehen nach wie vor in der Regel auf fehlerhaftes menschliches Verhalten zurück. Genau dies soll sich in der Verkehrssicherheitsarbeit noch stärker wiederfinden. Verkehrssicherheit ist keine Sache von Einzelnen, sondern von jedem Einzelnen. Dazu braucht es vielfach ein neues Denken. Der sichere Straßenverkehr muss in den Köpfen anfangen, erst dann wird sich das Verhalten ändern.

Das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur arbeitet in einem guten Netzwerk mit anderen Institutionen zusammen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Thüringer Verkehrssicherheitsprogramm 2030

Die sichere Mobilität aller Bürgerinnen und Bürger hat in der Verkehrspolitik des Freistaats Thüringen einen besonderen Stellenwert. Mit der Fortschreibung des Thüringer Verkehrssicherheitsprogramms 2020 soll die Sicherheit auf Thüringer Straßen bis zum Jahr 2030 weiter erhöht werden. 

Das Programm enthält ehrgeizige Ziele: Bis zum Jahr 2030 soll die Anzahl der im Thüringer Straßenverkehr getöteten Personen um weitere 40 Prozent reduziert werden. Das Programm greift dazu bisherige Leitsätze und Zielstellungen auf und entwickelt diese im Hinblick auf aktuelle Herausforderungen weiter. Im Fokus stehen die Faktoren „Mensch“, „Infrastruktur“ und „Technik“.

Hintergrund: Im Jahr 1990 erreichte die Zahl der im Straßenverkehr tödlich Verunfallten im Freistaat mit 547 Personen einen traurigen Höchststand. Der heutige Blick auf die Verkehrssicherheitsarbeit in Thüringen ist ermutigend: Trotz eines deutlichen Anstiegs des Verkehrs seit 1990 konnte bis zum im Jahr 2022 ein Rückgang von mehr als 80 Prozent verzeichnet werden. Das entspricht 85 getöteten Personen - das sind 85 zu viel. Für die Verkehrssicherheitsarbeit heißt das: Wir sind noch nicht am Ziel, das Verkehrssicherheitsprogramm 2030 wird dabei helfen, Leben zu schützen und Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Wintertipps 2025/2026

  • Winterreifenpflicht/Schneeketten

    Seit dem 1. Januar 2018 darf bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen, Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen gefahren werden, die eine entsprechende Kennzeichnung mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke https://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2017/j1282-1_0010.jpg) tragen. 

    Schneeketten sind in bergigen Gebieten bei winterlichen Straßenverhältnissen erforderlich, was dort durch Verkehrsschilder angezeigt wird. Die Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h.

  • Scheinwerfer

    Bei einem täglichen Rundgang um das Fahrzeug kann schnell festgestellt werden, ob die Beleuchtungseinrichtung funktioniert. Hierbei sollten auch die Rückleuchten bzw. Bremslichter nicht vergessen werden. Um sie auch allein prüfen zu können, kann man sich vor eine reflektierende Fläche wie ein Schaufenster stellen und die Reflektion im Rückspiegel nutzen. Alternativ kann auch eine andere Vertrauensperson um einen kurzen Blick gebeten werden, während man im Fahrzeug Blinker und Bremse betätigt. Eine solche Bitte kann auch den Helfer daran erinnern, sein eigenes Fahrzeug zu kontrollieren. Die Funktionsprüfung sollte regelmäßig erfolgen. Insbesondere die Scheinwerfereinstellung sollte fachmännisch von einer Werkstatt überprüft werden. Neben dem Enteisen der Scheiben ist auch das Säubern der Außenspiegel, Blinker und sonstigen Leuchten wichtig.

  • Batterie

    Die Autobatterie ist die Hauptpannenursache im Winter. Wer feststellt, dass sich das Fahrzeug nur langsam starten lässt, sollte umgehend eine Werkstatt aufsuchen. Auch auf die Lichtmaschine sollte ein Augenmerk gelegt werden.

  • Auto nicht warmlaufenlassen

    Das Warmlaufenlassen des Motors bei stehendem Fahrzeug dient weder dem Zweck der Fortbewegung noch ist es aus technischen Gründen bei modernen Autos notwendig.
    Zudem verursacht es unnötigen Lärm und vermeidbare Abgase und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

  • Starthilfekabel

    Ein Starthilfekabel kann mitunter Retter in der Not für einen selbst, aber auch für Andere sein. Empfehlenswert ist nach dem Kauf das Lesen der Bedienungsanleitung, sodass man im Ernstfall sofort weiß, was zu tun ist:
    Erst die Pluspole verbinden, dann den Minuspol der Spenderbatterie an der Masse des Empfängerfahrzeugs anschließen. Sobald dies geschehen ist, kann der Motor des Hilfsfahrzeugs angelassen und beim Pannenfahrzeug ein Startversuch unternommen werden. Ist dieser erfolgreich, so müssen die Kabel in umgekehrter Reihenfolge wieder abgenommen werden.

  • Bremsanlage und Kühlwasser

    Insbesondere vor dem Wintereinbruch sollte man die Bremsanlage und die Bremsflüssigkeit von einer Werkstatt überprüfen lassen. Wichtig ist ebenso die Überprüfung der Kühlanlage. Friert der Kühler ein, ist der Kollaps programmiert. Ein Schutz bis mindestens -25° Celsius sollte sichergestellt sein. Ist darüber hinaus der Kühlwasserstand unter die Minimum-Markierung abgesunken, sollte man in einer Werkstatt die Ursache feststellen lassen.

  • Scheibenwaschanlage

    Auch die Scheibenwaschanlage muss mit Frostschutzmittel geschützt werden. Nachdem dieses in die Anlage gefüllt wurde, sollte die Scheibenwaschanlage einige Male betätigt werden, damit sich der Frostschutz in die Zuleitungen und Spritzdüsen verteilt. Der Flüssigkeitsstand sollte regelmäßig, vor allem bei Vielfahrern, kontrolliert werden.

  • Scheibenwischerblätter

    Die Wischerblätter sollten gesondert gereinigt werden und keinen Schmierfilm auf der Scheibe hinterlassen. Die Frontscheibe und Scheibenwischer sollten mit einer speziellen Schutzfolie bedeckt werden, um zu vermeiden, dass die feinen Gummikanten am nächsten Morgen über eine vereiste Scheibe kratzen und somit beschädigt werden können. Der darauffolgende „Schliereneffekt“ ist insbesondere bei Dunkelheit ein Sicherheitsrisiko.

  • Autoscheiben

    Die Autoscheiben sollten insbesondere in der dunklen Jahreszeit vom Schmutzfilm der letzten Monate befreit werden - sowohl innen als auch außen. Dies kann verbunden werden mit einer Überprüfung der Heizungs- und Lüftungssysteme. Auch die Beleuchtungseinrichtung und die Außenspiegel sind öfter zu säubern, bei Bedarf mehrmals täglich.

  • Eiskratzer und Schneebesen

    Auch wenn kein Schnee gefallen ist, muss man bei Tiefsttemperaturen Eis kratzen. Ein Eiskratzer im Handschuhfach oder in der Jackentasche ist daher unerlässlich. Aus diesem Grund sollte zeitnah ein stabiler Eiskratzer mit einer glatten Kante gegen Eis und Reif, einer Sägezahnkante gegen dickere Eisschichten und einer Gummikante für nasse Scheiben erworben werden. Falls die Schneemengen zunehmen, sind auch Schaufel und Schneebesen wertvolle Helfer. Hierbei ist der Schnee nicht nur von Beleuchtungseinrichtung und Motorhaube, sondern auch vom Fahrzeugdach,   ansonsten kann ein Verwarnungsgeld fällig werden. Lose Schneemassen, die während der Fahrt herunterfallen, können andere Verkehrsteilnehmer behindern, gefährden oder ihre Sicht einschränken. Diese Situation gilt es zu verhindern.

  • Warnweste, Taschenlampe, Decke und helle Kleidung

    Warnwesten tragen dazu bei, dass man vor allem bei Dunkelheit besser gesehen wird und dadurch besser geschützt ist. Im Falle einer Panne sollte man, auch im Winter, nicht im Fahrzeug auf Hilfe warten, sondern in ausreichender Entfernung möglichst hinter der Leitplanke. Auch  Taschenlampe und Decke sollten in keinem Fahrzeug fehlen.

    Übrigens: Personen in dunkler Kleidung sind erst in einem Abstand von 25 Metern zum Auto sichtbar. Demgegenüber sind Personen in heller Kleidung für Autofahrer bereits ab 40 Metern sichtbar. Mit reflektierender Kleidung steigt die Entfernung, ab der Personen sich gut erkennen lassen, sogar auf 140 Meter.

  • Gelassen fahren und entscheiden

    Grundsätzlich gilt festzuhalten: Beim Fahren auf Schnee und Eis ist Hektik ein schlechter Ratgeber. Daher gilt: Sanft und gleichmäßig fahren. Abrupte Lenkbewegungen sollten vermieden werden.

    Zudem sollte man stets auf wechselnde Fahrbahnbeläge vorbereitet sein. Zu bedenken gilt, dass die viel empfohlene Bremsprobe vor Beginn der Fahrt nur über den Grip der Reifen beim aktuellen Fahrbahnuntergrund eine Aussage trifft. Trockene Streckenabschnitte können überraschend in Glatteis, Schneeglätte oder Matsch übergehen. Daher ist es vor allem im Winter wichtig, vorausschauend zu fahren. Besondere Vorsicht ist beim Einbiegen in ungeräumte Seitenstraßen, an Kreuzungen, auf Brücken und in Waldschneisen geboten. Ohnehin sollte man insbesondere in den Wintermonaten immer etwas langsamer fahren, als man sich eigentlich zutraut. Auch im Hinblick auf den verlängerten Anhalteweg sollte der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößert werden. Auf diese einfache Weise hat man mehr Zeit zu reagieren und kann im Ernstfall einen Auffahrunfall vermeiden.

Thüringer Verkehrssicherheitsrat – ein Bündnis für die Erhöhung der Verkehrssicherheit

In Thüringen bündelt der Thüringer Verkehrssicherheitsrat (TVSR) Behörden, Institutionen und Verbände, die sich mit dem Themenkomplex „Erhöhung der Verkehrssicherheit“ befassen. Der TVSR soll in erster Linie die Arbeit in den Bereichen  Verkehrsaufklärung und Verkehrserziehung im Freistaat fördern, präventive Maßnahmen koordinieren und damit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Freistaat beitragen. Projekte und Aktionen des Thüringer Verkehrssicherheitsrats werden durch das Engagement und die Mittel seiner Mitglieder realisiert, teilweise in Zusammenarbeit und mit Unterstützung Dritter.

Mitglieder des Thüringer Verkehrssicherheitsrats

Außer dem TMDI gehören noch folgende Institutionen, Verbände und Behörden dazu:

Informationen zur Verkehrs-Sicherheit in Leichter Sprache

Diese Seite teilen

Weitere Werkzeuge