Gesamt- und Zwischenabrechnung
Gesamtabrechnung
Gesamtabrechnung (für Maßnahmen, die NICHT in ein neues Bund-Länder-Programm überführt wurden):
Einreichungsfrist: 31.12.2025
verlängerte Einreichungsfrist für Gesamtmaßnahmen mit einer VE 2025:
Einreichungsfrist: 30.06.2026
Zwischenabrechnung
Bei Fortführung in einem neuen Bund-Länder-Programm (BL-LZ, BL-SZH, BL-WnE) ist vom Bund eine Zwischenabrechnung vorgegeben. Weitere Informationen folgen.
Informationen
- Rundschreiben an alle Gemeinden zur Abrechnung der Städtebauförderprogramme - Stand: 28. April 2025 (Dokument ist barrierefrei)
- Hinweise zur Abrechnung von Gesamtmaßnahmen - Stand: 28. April 2025 (Dokument ist barrierefrei)
- Fragen und Antworten zur Gesamtabrechnung - Stand: Dezember 2025 (Dokument ist barrierefrei)
- Vortragsunterlagen aus der Informationsveranstaltung vom 28. August 2025 zum Thema „Gesamtabrechnung“
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