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Gesamt- und Zwischenabrechnung

Gesamtabrechnung

Gesamtabrechnung (für Maßnahmen, die NICHT in ein neues Bund-Länder-Programm überführt wurden):

Einreichungsfrist: 31.12.2025

verlängerte Einreichungsfrist für Gesamtmaßnahmen mit einer VE 2025:

Einreichungsfrist: 30.06.2026

Zwischenabrechnung

Bei Fortführung in einem neuen Bund-Länder-Programm (BL-LZ, BL-SZH, BL-WnE) ist vom Bund eine Zwischenabrechnung vorgegeben. Weitere Informationen folgen.

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