Arbeitshilfen
Anwendungshinweise zur Thüringer Städtebauförderungsrichtlinie (ThStBauFR)
Als Ergebnis eines längeren Arbeitsprozesses wurden „Anwendungshinweise zur Thüringer Städtebauförderungsrichtlinie (ThStBauFR)“ entwickelt, die auf dieser Seite veröffentlicht sind. Als „lebendiges Instrument“ sollen diese Hinweise regelmäßig fortgeschrieben und angepasst werden, um den sich ändernden Anforderungen gerecht zu werden.
Arbeitshilfen
- Anwendungshinweise zur ThStBauFR, 1. Fortschreibung I Stand: November 2025 (Dokument ist barrierefrei)
- Arbeitshilfe Kommunales Förderprogramm (Dokument ist barrierefrei)
- Arbeitshilfe zur Festlegung des Bauherrenanteils (Dokument ist barrierefrei)
- Muster Modernisierungsvereinbarung
- Präsentation Anwendungshinweise Gesamtabrechnung (Infoveranstaltung 28.08.2025)
Monitoring und Begleitforschung
Elektronisches Monitoring des Bundes
Seit dem Jahr 2013 erhebt der Bund Monitoring-Informationen zu den Fördermaßnahmen der Städtebauförderung (eMo). Anhand auswertungsfähiger Input-, Output- sowie Kontextdaten können damit Evaluierungen, die Programme selbst und damit der Nutzen für den Bürger vor Ort verbessert werden. Zudem kann damit der Berichtspflicht gem. Art. 104b GG verbessert nachgekommen werden.
Die elektronisch erhobenen Monitoringdaten werden jährlich durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ausgewertet. Die Landesministerien haben die Möglichkeit, sich die Datensätze des eigenen Landes überspielen zu lassen, um ggf. eigene räumliche und fachliche Auswertungen durchzuführen.
Hinweise zum eMonitoring für Datenbereitsteller
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) befasste sich mit der Aufbereitung und Validierung der E-Monitoring-Daten 2020. Dabei fiel auf, dass viele Kommunen für aus der alten Programmstruktur überführte Gesamtmaßnahmen sowohl das Formular für das alte Programm als auch das Formular für das neue Programm ausfüllten. Das führt bei der Aufbereitung und Validierung der Daten jedoch zu Ungenauigkeiten und Problemen und kann nur mit größerem Aufwand seitens des BBSR behoben werden. Für Gesamtmaßnahmen, die aus der alten Programmstruktur ab 2020 in ein neues Programm überführt wurden, gilt, dass nur das Formular für das neue Programm ab 2020 ausgefüllt werden muss. Die detaillierten Zusammenhänge sind in dem Hinweisblatt des BBSR dargestellt.
Wird eine Gesamtmaßnahme in mehreren Programmen gefördert und wurden in der Vergangenheit mehrere Formulare (eines je Programm) ausgefüllt, kann diese Vorgehensweise abweichend zur o. g. Regelung beibehalten werden, vorausgesetzt, die Datenerfassungen werden je Programm „sauber“ getrennt, Doppelerfassungen sind zu vermeiden. Dies wurde im Rahmen des 2. Digitalen Erfahrungsaustausches zur Städtebauförderung im Austausch zwischen Bund und Ländern vereinbart.
Das BMWSB und das BBR erreichen auf unterschiedlichen Wegen zum Teil technische Fragen bei der Anwendung der eBI/eMo-Datenbank. Zukünftig können inhaltliche wie auch technischen Fragen direkt an das BBR/BBSR unter der E-Mail-Adresse staedtebaufoerderung@bbr.bund.de gerichtet werden. Die E-Mail-Adresse ist bereits auf der Internetseite der Datenbank unter Hilfe\Helpdesk hinterlegt.
Begleitforschung auf Landesebene
Die Thüringer Begleitforschung hat der Freistaat bereits im Jahre 2002 als lernendes Programm programmübergreifend angelegt und als Beobachtungsinstrument für (geförderte) Stadtentwicklungsprozesse weiterentwickelt. Stadtumbau wird demnach nicht als reine Förderprogrammbezeichnung, sondern als Daueraufgabe einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung verstanden. Seit 2013 werden auch die Daten aus dem elektronischen Monitoring des Bundes einbezogen bzw. das Thüringer Indikatorenset mit dem eMo abgeglichen, um den Datenerfassungsaufwand für die Gemeinden zu minimieren und gleichzeitig die Ergebnisqualität zu optimieren. Im Rahmen dieser themenbreit und ressortübergreifenden Betrachtungsweise werden regelmäßig Ergebnisse des landesweiten Monitoring dokumentiert und der Erfahrungsaustausch zwischen den Akteuren der Thüringer Kommunen im Hinblick auf eine zukunftsfähige Stadtentwicklung organisiert. Dieser erfolgt mittels regelmäßiger Konferenzen zu wechselnden Schwerpunktthemen und der Stadtumbau-Bereisungen. Dieser Erfahrungstransfer leistet einen wertvollen Beitrag zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Städtebauförderpolitik.
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