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Thüringer Städtebauförderungsrichtlinie, Programmbekanntmachungen und Formulare

Thüringer Städtebauförderungsrichtlinie – ThStBauFR

Maßgeblich für die Gemeinden als Zuwendungsempfänger der Städtebauförderung ist die angehängte Thüringer Städtebauförderrichtlinie. Sie bestimmt unter welchen Voraussetzungen Gemeinden EU-, Bundes- und Landesfinanzhilfen erhalten können. Sie umfasst alle Bund-Länder-Programme, landeseigene Programme und die Förderung der Europäischen Union im Rahmen der Städtebauförderung.

Gegenstand der Förderung sind grundsätzlich städtebauliche Gesamtmaßnahmen im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB). In landeseigenen Programmen können gegebenenfalls auch städtebauliche Einzelvorhaben gefördert werden. Antragsberechtigt sind immer die politischen Gemeinden. 

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