
Integrierte Ländliche Entwicklung
Die ländlichen Räume in Thüringen sind geprägt von kleinteiligen Siedlungsstrukturen, attraktiven Klein- und Mittelstädten und natürlichen und schutzwürdigen Lebensräumen. Dazu gehören ebenso abwechslungsreiche Kulturlandschaften, regionale Traditionen, Freizeitangebote und ein hohes bürgerschaftlichen Engagement.
Ziel der Thüringer Landesregierung ist es, die Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Erholungsbedingungen in allen Landesteilen zu sichern. Im Mittelpunkt steht dabei eine stabile und zukunftsfähige öffentliche Daseinsvorsorge auf den Gebieten der Bildung, der Gesundheit und Pflege, beim Nahverkehr, der Ver- und Entsorgung sowie der Kommunikation.
Für eine sozial, kulturell und ökologisch wünschenswerte Entwicklung in den kleinen Städten und Dörfern und gleichermaßen für einen Ausgleich räumlicher Disparitäten bedarf es einer entsprechenden Förderpolitik.
Die Integrierte ländliche Entwicklung (ILE) kann mit ihren Instrumenten und Methoden zu einer zukunftsorientierten Entwicklung der ländlichen Räume beitragen.
Grundlagen für die Förderung
Hier kann die Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen ab 2023 (FR ILE/REVIT ab 2023) barrierefrei heruntergeladen werden. 523 KB
Diese Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft (Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 50/2024, S. 1798).
Hier kann die Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) heruntergeladen werden (nicht barrierefrei).559 KB
Die Förderrichtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31.Dezember 2023 außer Kraft.
Förderprogramme
LEADER
LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raums und setzt maßgeblich auf die eigenen Kräfte und Stärken in den Regionen. Durch Projekte im wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Bereich soll die eigenverantwortliche Entwicklung der Region gefördert werden.

Dorfentwicklung
Ziel der Dorferneuerung und Dorfentwicklung ist es, die Entwicklung vitaler Dörfer und Gemeinden zu unterstützen. Neben einer nachhaltigen Verbesserung der Wohn-, Arbeits- und Lebensverhältnisse gehört dazu der Erhalt dörflicher Strukturen und historischer Bausubstanz.

Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
Neben dem Bau von ländlichen Wegen zur Erschließung der landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale werden auch kleine touristische Einrichtungen gefördert.
Weiterführende Informationen zu Ländlichen Infrastrukturmaßnahmen

Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
Das Förderprogramm wurde als Ergänzung zur Förderung der Dorfentwicklung geschaffen. Gefördert wird die Schaffung von Einrichtungen für die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung in ländlichen Gemeinden.
Weiterführende Informationen zu Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Es werden Kleinstunternehmen gefördert, die der Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs dienen.
Weiterführende Informationen zur Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Revitalisierung von Brachflächen
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein gesamtgesellschaftliches Ziel, bei dem es keine Rolle spielt, wer dazu beiträgt.
Weiterführende Informationen zur Revitalisierung von Brachflächen

Regionalbudget
Mit der Einführung der neuen Fördermaßnahme ab 2023 in Thüringen können Kleinprojekte (bis 20.000 €) unterstützt werden. Hierfür stellen der Bund und der Freistaat Thüringen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) jährlich den Regionalen Aktionsgruppen LEADER ein Regionalbudget zur Verfügung, das an die Träger der Kleinprojekte weitergeleitet wird.
Weiterführende Informationen zum Regionalbudget

Neuordnung des ländlichen Grundbesetzes und Gestaltung des ländlichen Raums
Aktive Landentwicklung durch Bodenordnung
Flurbereinigung verbindet zweckmäßige Neuordnung von ländlichem Grundbesitz mit Investitionen in die Infrastruktur im ländlichen Raum.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Zweigstelle Stadtroda
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda
Telefon: +49 (0)361 57 4062 999

Medieninformationen Integrierte Ländliche Enwicklung
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Bewährtes Förderprogramm für den ländlichen Raum wird in 2025 fortgesetzt
Die Neue Richtlinie zur Förderung der Integrierten Ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) tritt am 01.01.2025 in Kraft.„Für erfolgreiche Projekte zur ländlichen Entwicklung braucht es Geld und Teilhabe. Die Menschen, Vereine und Institutionen im Ländlichen Raum sind auf ausreichende Fördermittel angewiesen und müssen aktiv in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Dann entstehen langfristig wirksame Projekte, von denen viele Menschen in den Regionen profitieren. Die Integrierte Ländliche Entwicklung ist dafür ein geeignetes, vielseitiges und stark nachgefragtes Förderinstrument“, sagt die geschäftsführende Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Susanna Karawanskij. zur Detailseite
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MedieninformationNeun neue Förderschwerpunkte der Dorfentwicklung: Jährlich 30 Millionen Euro für Investitionen in das Dorfleben
Susanna Karawanskij, Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, übergibt heute in Gräfenroda (Ilm-Kreis) die Anerkennungsurkunden für neun neue Förderschwerpunkte der Dorfentwicklung. Diese umfassen insgesamt 34 Ortsteile. Die Anerkennung als Förderschwerpunkt gilt für den Förderzeitraum von 2025 bis 2029. Pro Jahr stehen etwa 30 Millionen Euro Fördermittel für die Dorfentwicklung bereit. „Dörfer sind die Herzkammern unserer ländlichen Räume. Und sie werden als Lebensmittelpunkte wieder interessant. Diesen Trend unterstützen wir mit unserer Förderung, die Dörfer als Lebens- und Arbeitsort attraktiver zu machen. Wir investieren in das Dorfleben und die Lebensqualität auf dem Land“, sagt die Ministerin. zur Detailseite
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MedieninformationProjekte zur Grundversorgung im ländlichen Raum können bei der TAB beantragt werden
Ab sofort können neue Vorhaben von Kleinstunternehmen der Grundversorgung im ländlichen Raum (KLUG) bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) beantragt werden. "Viele Güter und Dienstleistungen der Grundversorgung mit Dingen des täglichen Bedarfs erbringen im ländlichen Raum ansässige Kleinstunternehmen. Sie erhöhen somit entscheidend die Lebensqualität der Menschen in den Gemeinden", sagt Ministerin Susanna Karawanskij. „Mit unserer Fördermaßnahme KLUG unterstützen wir diese für unsere Städte und Dörfer so wichtigen Kleinstunternehmen mit bis zu 300.000 Euro.“ zur Detailseite
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