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Dorfentwicklung

Das Förderprogramm der Dorfentwicklung hat Tradition in Thüringen. Nach wie vor orientiert es auf die Sicherung und Entwicklung vitaler Dörfer und Gemeinden in ländlichen Räumen.

Wie jede Tradition ist auch die Dorfentwicklung im Wandel. Lag der Schwerpunkt der Dorfentwicklung bis vor einigen Jahren noch vielfach auf baulichen Maßnahmen wie der Sanierung von Straßen und Gestaltung von Plätzen, so liegt er heutzutage auf dem Bemühen, das Zusammenleben in den Dörfern zu stärken und sozialräumliche Entwicklungsprozesse zu unterstützen.

  • Folgende Ziele stehen dabei im Vordergrund:

    • Anpassung an die jeweilige demografische Entwicklung,
    • Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung,
    • Gestaltung attraktiver und lebendiger Ortskerne,
    • Behebung von Gebäudeleerständen und Nutzung der Möglichkeiten zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
    • Stärkung des sozialen Zusammenhalts und Aktivierung des bürgerschaftlichen Engagements,
    • Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung und Datennutzung.
  • Die Förderung der Dorfentwicklung erfolgt einerseits innerhalb anerkannter Förderschwerpunkte in Form von integrierten und abgestimmten Entwicklungsprozessen und andererseits in Form von Einzelvorhaben außerhalb der Förderschwerpunkte.

    Das Förderschwerpunktprinzip gewährleistet den involvierten Ortsteilen eine umfassende, koordinierte und handlungsfeldübergreifende räumliche Planung und Umsetzung. Als Grundlage hierfür dient die Erstellung oder Fortschreibung eines Gemeindlichen Entwicklungskonzepts (GEK) inklusive der Anfertigung so genannter Vitalitätsprüfungen. Die Erarbeitung ist im Rahmen der Maßnahme B 2 „Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden“ der FR ILE/REVIT förderfähig und an ein definiertes Leistungsbild gebunden.

    Mit dem vorliegenden GEK kann der Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm der Dorfentwicklung gestellt werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft im Lichte der mittelfristig zur Verfügung stehenden Finanzmittel.

    Die Entscheidung ist das Ergebnis eines Wettbewerbsverfahrens, in welchem eine qualitative Auswahl erfolgt. Bei der Abwägung und Auswahl sind die nachfolgenden Bewertungskriterien leitend:

    • Erfüllung fomaler Voraussetzungen: fristgerechte Antragstellung mit formentsprechenden und vollständigen Antragsunterlagen;
    • Finanzielle Leistungsfähigkeit der antragstellenden respektive handelnden Kommunen: positive rechtsaufsichtliche Würdigung sowie Stellungnahme der Kämmerei zur Finanzierbarkeit der im GEK geplanten Vorhaben;
    • Erfüllung inhaltlicher Anforderungen: Beachtung des verbindlichen Leistungsbilds für die Erstellung von GEK;
    • Erfüllung prozessualer Anforderungen an die Planung und Beteiligung: Beauftragung eines qualifizierten Planungsbüros, Durchführung des Seminars der Dorfmoderation, Bildung eines Dorfentwicklungs-Beirats, Beteiligung der Zivilgesellschaft;
    • thematische Breite und interkommunale Abstimmung der geplanten Vorhaben;
    • Detailtiefe und Umsetzungsreife der geplanten Vorhaben;
    • Angemessenheit des geplanten Investitions- und Zuwendungsvolumens;
    • strukturelle Gegebenheiten und die sich daraus abgeleitete Dringlichkeit des Handlungsbedarfs;
    • bisherige Berücksichtigung durch das Förderprogramm der Dorfentwicklung in Bezug auf die Anzahl der Anerkennungen als Förderschwerpunkt und die Summe der Zuwendungen.

    Mit der Anerkennung als Förderschwerpunkt beginnt eine fünfjährige investive Förderphase, in welcher kommunale und private Maßnahmen beantragt werden können, die sich aus dem GEK ergeben. Um den Umsetzungsprozess aktiv zu steuern und zu begleiten, wird ein Beratungsvertrag mit einem betreuenden Planer, Ingenieur oder Architekten geschlossen.

  • Jeweils zum 15. Januar des laufenden Jahres können Anträge zur Projektförderung im Rahmen der Maßnahme B 3 „Dorfentwicklung“ der FR ILE/REVIT beantragt werden.

    Die Antragstellung ist innerhalb und außerhalb von Förderschwerpunkten möglich.

    Die Palette der möglichen Vorhaben ist breit und reicht von dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen und sozialbezogenen Infrastrukturen, über Coworking-Spaces, Naherholungseinrichtungen, dörfliche Wege, Plätze und Gebäudebis hin zu Digitalisierungsvorhaben und Prozessbegleitungen. Die vollständige Liste ist Nummer B 3.1.2 der FR ILE/REVIT zu entnehmen.

    Bei der Bewertung und Auswahl förderfähiger Vorhaben kommen Auswahlkriterien zur Anwendung. Die Kriterien sind im Thüringer Katalog der Auswahlkriterien für ELER-Interventionen aus dem GAP-Strategieplan für die Förderperiode 2023 bis 2027, Teilintervention EL-0410-02 Dorfentwicklung festgehalten.

    Für konkrete Beratungen zur Förderfähigkeit steht das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum als Bewilligungsbehörde zur Verfügung (Kontaktdaten siehe unten).

Aktuelles

Anerkennung der Förderschwerpunkte 2025–2029

Förderschwerpunkte Dorfentwicklung

Förderschwerpunkte 2025

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Zweigstelle Stadtroda

Am Burgblick 23
07646 Stadtroda

Telefon: +49 (0)361 57 4062 999

E-Mail: laendlicherraum@tlllr.thueringen.de

Web: www.tlllr.thueringen.de/landentwicklung

Medieninformationen Dorferneuerung und -entwicklung

  • Bewährtes Förderprogramm für den ländlichen Raum wird in 2025 fortgesetzt

    Die Neue Richtlinie zur Förderung der Integrierten Ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) tritt am 01.01.2025 in Kraft.„Für erfolgreiche Projekte zur ländlichen Entwicklung braucht es Geld und Teilhabe. Die Menschen, Vereine und Institutionen im Ländlichen Raum sind auf ausreichende Fördermittel angewiesen und müssen aktiv in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Dann entstehen langfristig wirksame Projekte, von denen viele Menschen in den Regionen profitieren. Die Integrierte Ländliche Entwicklung ist dafür ein geeignetes, vielseitiges und stark nachgefragtes Förderinstrument“, sagt die geschäftsführende Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Susanna Karawanskij.   zur Detailseite

  • MedieninformationDigitale Dörfer in Thüringen: Förderung bis 15. Januar beantragen

    Im Rahmen der Dorfentwicklung können bis zum 15. Januar 2025 Förderanträge für digitale Projekte im ländlichen Raum gestellt werden. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft bietet finanzielle Unterstützung an, um das Dorfleben digitaler zu gestalten. Sei es die Gemeinderatssitzung live zu streamen, den Einkauf im Dorfladen im online-Warenkorb vorzubestellen, Feste von Vereinen in einem gemeinsamen online-Kalender abzustimmen oder das Dorfgemeinschaftshaus über eine digitale Buchungsplattform anzumieten.   zur Detailseite

  • MedieninformationWettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“: Ministerin Karawanskij zeichnet Regionalsieger aus

    Ministerin Susanna Karawanskij zeichnet am 28.09.2024 im Rahmen der Messe ‚Grüne Tage Thüringen‘ die neun Regionalsieger des Wettbewerbs ‚Unser Dorf hat Zukunft‘ aus. Die Gewinnerdörfer qualifizieren sich zur Teilnahme am Landeswettbewerb 2025. „Die neun Siegerdörfer überzeugten insbesondere durch den großen Zusammenhalt der Dorfgemeinschaften, die gemeinsam Projekte zur Entwicklung ihrer Dörfer umsetzen und das Dorfleben miteinander gestalten. Es sind diese aktiven Menschen vor Ort, die mit Ideen, Engagement und Lebensfreude ihre Dörfer zu etwas ganz Besonderem machen“, so Ministerin Karawanskij.   zur Detailseite

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