Gefördert werden Investitionen von Kleinstunternehmen, ausgenommen sind landwirtschaftliche Betriebe. Kleinstunternehmen sind eigenständige Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter zwei Mio. Euro. Der Förderzuschuss beträgt bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. "Das Ziel der KLUG-Förderung ist es, die Grundversorgung der Menschen auf dem Land zu sichern, zu verbessern oder zu erweitern. Das können der Erwerb, die Einrichtung oder Sanierung von Einkaufsläden, Restaurants, Frisören oder Pflegedienstleistungen wie Physio- oder Ergotherapie sein", so die Ministerin. Die Beihilfegrenze der Förderung liegt bei 300.000 Euro bezogen auf die letzten 3 Jahre. KLUG ist ein Förderinstrument der Richtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung und Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT ab 2023).
„Mit KLUG konnten wir zum Beispiel die Sanierung eines Friseursalons in Thangelstedt im Weimarer Land, einen Hofladen in Kleinhettstedt im Ilmkreis, eine Fleischerei in Saalburg im Saale-Orla-Kreis und eine Traditionsbäckerei in Wintersdorf im Altenburger Land unterstützen. Das sind alles Kleinstunternehmen, die dennoch das Leben der Menschen in diesen Dörfern ungemein bereichern“, betont Ministerin Karawanskij. Diese Betriebe wurden mit Zuschüssen zwischen 10.000 und 130.000 Euro unterstützt.
Weitere Informationen und Anträge zum KLUG-Förderprogramm sind auf der TAB-Webseite zu finden.

