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Medieninformation Zweigleisiger Ausbau der MDV im Zeitplan – Ausschreibung für Nutzen-Kosten-Untersuchung startet in Kürze


Zur heutigen Presseinformation der Grünen sagt Ministerin Susanna Karawanskij: „Die Finanzierung der Mitte-Deutschland-Verbindung (MDV) ist entgegen anderslautender Erklärungen im Zeitplan. Es ist bedauerlich, dass die heutige Mitteilung zum zweigleisigen Ausbau der MDV der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne auf Wahlkampfrhetorik anstatt auf verkehrspolitischer Fachkompetenz beruht. Denn den verkehrspolitischen Sprechern müssten eigentlich die Zuständigkeiten und das Verfahren zur Beantragung der Bundesmittel bekannt sein.“

Zur Versachlichung der Debatte hier der tatsächliche Sachstand:
Der Freistaat Thüringen unterstützt den zweigleisigen Ausbau der Strecke. Diese wird von der DB InfraGo AG derzeit geplant und vom TMIL finanziert. Die DB InfraGo AG führt derzeit ein Planfeststellungsverfahren für Elektrifizierung und Zweigleisigkeit durch, um Bauzeitverzögerungen zu vermeiden.

Für die Finanzierung des zweigleisigen Ausbaus der MDV soll eine Bundesförderung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) in Anspruch genommen werden. Entsprechend der Richtlinie des GVFG müssen entsprechende Anträge vom Maßnahmenträger gestellt werden. Das heißt für den zweigleisigen Ausbau der MDV: Zuständig ist hier die DB InfraGo AG und nicht der Freistaat Thüringen. Die Beantragung wird durch die DB InfraGo derzeit vorbereitet und erfordert umfangreiche Vorarbeiten.

Eine von mehreren Voraussetzungen für eine Aufnahme in das GVFG ist eine sogenannte Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) nach dem Verfahren der Standardisierten Bewertung. In der Regel beauftragt der Bund mit der Erstellung der NKU entsprechende Planungsbüros. Für die Antragstellung über das GVFG genügt, dass die NKU beauftragt ist. Sie muss nicht abgeschlossen sein.

Für die MDV heißt das: Das TMIL kommt dem Bund entgegen und übernimmt selbst die Ausschreibung der NKU. In Kürze erfolgt diese Ausschreibung, so dass Ende dieses Jahres 2024 der Auftrag an ein Planungsbüro erfolgen kann. Für die Ermittlung der NKU benötigt das Planungsbüro die belastbaren Daten aus dem laufenden Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt. Diese Daten werden im Laufe des kommenden Jahres 2025 erwartet. Die Beauftragung der NKU erfolgt also rechtzeitig und es liegt keinerlei Zeitverzug vor.

„Offensichtlich kennen die Grünen weder die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen für die Inanspruchnahme von Bundesmitteln, noch sind sie informiert über die bisherigen intensiven Anstrengungen des TMIL, den Ausbau der MDV voranzubringen. Ebenso wenig scheint man zur Kenntnis nehmen zu wollen, dass der Freistaat Thüringen verschiedenste Bahnprojekte angeschoben hat. Auf zahlreichen Strecken laufen bereits Sanierungen wie z.B. der Strecke Erfurt-Nordhausen. Vor kurzem wurde auch das Bahnhofssanierungsprogramm, an dem sich der Freistaat Thüringen beteiligt, zusätzlich aufgestockt, um Bahnhöfe barrierefrei zu sanieren. Über das GVFG sind weitere kommunale Schienenprojekte beim Bund angemeldet. Mit dem Masterplan Schiene haben wir zudem ein Langzeitprogramm als Diskussionsgrundlage vorgelegt. Dazu laufen bereits verschiedene Gespräche mit lokalen Akteuren zur Ertüchtigung von Strecken. Die Grünen sind in der Sache überhaupt nicht informiert und kapern dennoch das Thema für ihren Wahlkampf“, so Ministerin Karawanskij.

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