Anfang dieser Woche hat die Planfeststellungsbehörde darüber informiert, den Planfeststellungsbeschluss vom 20. Januar 2020 für den Bau der Bundesstraße B 19 OU Meiningen aufzuheben. Mit dieser Aufhebung erkennt der Freistaat Thüringen die formalen und inhaltlichen Fehler im Planfeststellungsverfahren an. Die Fehler betrafen vor allem die unzureichende Dokumentation sowie Bekanntmachungs- und Auslegungsmängel. Weitere Fehler sind nicht zuletzt durch die Verfahrenslänge entstanden. So erfolgten zwischenzeitlich u. a. die Einführung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie Änderungen straßenbaulicher Richtlinien, die im Planfeststellungsbeschluss nicht hinreichend berücksichtigt worden waren. Der BUND Landesverband Thüringen e. V. war leider nicht bereit, das gerichtliche Verfahren ruhen zu lassen, um die Fehler in einem Planergänzungsverfahren heilen zu können. Mit Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses entfällt das Baurecht für die Maßnahme.
Nun prüft der Freistaat Thüringen eingehend das weitere Vorgehen sowie die notwendigen personellen und inhaltlichen Randbedingungen. Da der Bau der B 19 Ortsumgehung Meiningen im aktuellen Bedarfsplan Bundesfernstraßen als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs enthalten ist, besteht für das Land weiterhin die Pflicht, das Vorhaben umzusetzen. Auch an der verkehrlichen Notwendigkeit des Baus der Ortsumgehung Meiningen besteht seitens des Landes kein Zweifel.
Der Freistaat Thüringen ist sich bewusst, dass die Wiederaufnahme der Planung nur dann Erfolg verspricht, wenn sich die inhaltlichen und formalen Fehler des ersten Verfahrens nicht wiederholen. Daher ist von einer längeren Vorbereitungs- und Planungsphase auszugehen, in der u. a. eine neue Verkehrsprognose mit neuem Prognosehorizont sowie eine ganzjährige Flora- und Faunaprüfung erstellt werden müssen. Außerdem wird das Land das Planungsverfahren mit einer umfassenden Kommunikation vor Ort begleiten, so dass alle Akteur:innen und insbesondere die betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, ihre Argumente in das Verfahren einzubringen.
Hintergrund
Die Planungen zur OU Meiningen begannen bereits 1994 mit einer technischen Machbarkeitsstudie. Nach weiteren Voruntersuchungen, der Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie sowie Diskussion verschiedener Trassenverläufe und notwendigen Abstimmungen mit dem Bund wurde zwischen 2013 und 2020 das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange eingeholt und die Planung immer wieder entsprechend angepasst. Hierbei wurden insbesondere der landschaftspflegerische Begleitplan, die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung nebst speziellem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie die Verkehrszahlen überarbeitet.
Nach dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses am 20. Januar 2020 erhob der BUND Landesverband Thüringen e.V. fristgemäß Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht und ging im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses vor. Mit Beschluss vom 9. Juli 2020 gab das Gericht dem Antrag des BUND Landesverband Thüringen e.V. statt und ordnete die aufschiebende Wirkung der Klage an. Damit konnte mit dem Vorhaben nicht begonnen werden. In der Folge wurde versucht, im Wege eines Planergänzungsverfahrens die fachlichen Fehler zu beseitigen und die erforderlichen Prüfungen nachzuholen. Der BUND Landesverband Thüringen e.V. war jedoch nicht bereit, das gerichtliche Verfahren bis zum Ende dieses Planergänzungsverfahrens ruhen zu lassen. Für den 23. März 2022 war ein Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht bestimmt, der nun mit der angekündigten Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses obsolet ist.

