In Schwallungen kam für die Realisierung der für den Ort notwendigen Ortsumfahrung eine sogenannte Unternehmensflurbereinigung nach § 87 Flurbereinigungsgesetz zum Zug. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: Ein zügiger Bau der Straße ohne Enteignungen. (Einhaltung des Verfassungsgebots des geringstmöglichen Eingriffs ins Eigentum.) Verteilung der entstehenden Flächenverluste auf größeren Kreis von Eigentümern, sozusagen Bildung einer Solidargemeinschaft, Vermeidung von Härten, da die benötigten Flächen von allen Teilnehmern anteilmäßig aufgebracht werden, Zusammenlegung von zersplittertem, teils unwirtschaftlich geformtem Grundbesitz, Erschließung der Eigentumsflächen und eine deutliche Verbesserung des teilweisen schlechten Wegenetzes. Durch die Neuordnung konnte die Anzahl der Flurstücke von ursprünglich 1144 auf 625 reduziert werden – dies entspricht fast eine Halbierung.
„Das Gelingen einer Flurbereinigung steht und fällt mit der Unterstützung durch die Akteure vor Ort, mit den Kommunen: Allen Beteiligten gilt mein herzlicher Dank. In Schwallungen hat die Unternehmensflurbereinigung die Vorzüge einer guten Verkehrsanbindung und die Vorteile des ländlichen Raumes miteinander verbunden“, führt Minister Schütz abschließend aus.

