Die neuen Thüringer Maßnahmenpläne für die GAP nach 2022 liegen als Teil des deutschen Strategieplanes bereits bei der EU-Kommission zur Genehmigung vor. Leider hat sich der Genehmigungsprozess verzögert. Deshalb wird das Antragsverfahren zunächst vorbehaltlich möglicher Änderungen gestartet. So können sich Landwirtinnen und Landwirte auf das neue Programm einstellen und die beantragten Maßnahmen werden nach der Genehmigung bewilligt.
Die Grundlage für die Antragstellung bilden der Entwurf der Förderrichtlinie KULAP 2022 (FR) und die entsprechenden Anlagen. Dieser Entwurf steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der EU-Kommission zum Deutschen GAP Strategieplan und der beihilferechtlichen Genehmigung.
Der Entwurf des Katalogs der Förderrichtlinie ist auf der Internetseite des TMIL zu finden und dient zur Vorbereitung der Antragstellung. Schrittweise werden weitere Bestandteile der Förderrichtlinie veröffentlicht, die derzeit noch erarbeitet werden. So gewährleistet das TMIL, dass sich interessierte Betriebe frühzeitig über die Maßnahmen des neuen Förderprogrammes KULAP-2022 informieren und zu einer Teilnahme entscheiden können. „Es ist ein ungewöhnlicher Schritt, eine Förderrichtlinie zu veröffentlichen, bevor sie final erarbeitet ist. Aufgrund des verzögerten Entscheidungsprozesses auf EU-Ebene haben wir uns jedoch dazu entschlossen. Wir wollen den Arbeitsprozess transparent machen und so den Agrarbetrieben frühzeitig die Möglichkeit geben, sich über die neuen Förderkonditionen zu informieren und bei Interesse genug Zeit für die Antragsstellung zu haben“, so Ministerin Karawanskij.
Hintergrund
Für umfangreiche freiwillige Umweltschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft erhielten 2021 etwa 1.700 Thüringer Agrarbetriebe über 42 Millionen Euro. Im Fokus von KULAP stehen die Fruchtartenvielfalt, Erosionsschutz, die Anlage von Blühstreifen und ökologisch wichtigen Zwischenstrukturen in der Agrarlandschaft, stillgelegte Ackerflächen sowie eine ausgedehnte Grünlandwirtschaft ohne Düngung.

