Das Projekt im Saale-Holzland-Kreis firmiert unter dem Titel: „Entwicklung der Wasserwanderinfrastruktur in der Saale-Region, Entwicklung und Vermarktung der Saale als moderner Erlebnisraum“. Es ist Ergebnis und nun Schlüsselprojekt des bereits erstellten Regionalen Entwicklungskonzepts für den gesamten Saale-Holzland-Kreis. Schwerpunkte dabei sind die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit entlang der Saale, aber auch konkrete Maßnahmen. So wird beispielsweise geprüft, ob eine Ansiedlung von Pop-Up-Campingplätzen, autarken Tiny-House-Siedlungen, Baumhaus-Hotels, Camping-Fässern das Projekt „Wasserwandern auf der Saale“ nachhaltig stärken kann. Im Fokus stehen auch die Klärung der Problematik um Toiletten, Müllentsorgung und Verkehrssicherung sowie die Lösung rechtlicher Fragen bei Bootsanlegestellen an der Saale. Das Projekt soll das Wasserwandern auf der Saale für die nächsten 20 Jahre sichern. Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf 200.000 Euro bei einem Fördersatz von 80 Prozent. Die auf die Jahre 2023 bis 2025 verteilte Förderung durch das Ministerium beträgt somit 160.000 Euro. Förderempfänger ist der Landkreis.
Anschließend übergab der Staatssekretär einen Förderbescheid an die Kommunale Arbeitsgemeinschaft der Stadt Kahla sowie der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal. Mit 152.300 Euro wird das Entwicklungskonzept „Energieregion Südliches Saaletal“ gefördert, das das regionale Potenziale für regenerative Energieerzeugung in einem partizipativen Ansatz untersucht. Die zentrale Zielsetzung des Vorhabens ist eine gesicherte, regional nachhaltige Energieversorgung zu konzipieren, mit der die Klimaneutralität der im Südlichen Saaletal angestrebt wird. „Angesichts der aktuellen, geopolitischen und multiplen Energiekrise vor der wir seit spätestens Anfang 2022 stehen, ist das Vorhaben topaktuell und relevant. Bemerkenswert ist der basisorientierte Ansatz, indem über direkte Partizipation lokale Akteure und die Bevölkerung eng an das Projekt angebunden werden soll. Die Region kann mit dem Projekt wichtige Impulse für eine dezentrale, demokratische und bezahlbare Energiewende geben“, sagte Staatssekretär Weil.
Seit 2019 können über die Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zu Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels gefördert werden. Insbesondere die Erstellung von Regionalen Entwicklungskonzepten, Machbarkeitsstudien sowie die Umsetzung von entsprechenden Schlüsselprojekten sowie das Umsetzungsmanagement stehen im Förderfokus. Ziele sind stets, die jeweiligen Regionen zu einem attraktiven Wohn-, Wirtschafts- und Freizeitstandort zu entwickeln. Entsprechende Förderanträge können jährlich bis zum 30. September eingereicht werden.
Weitere generelle Hintergründe zum Programm:
Die Förderung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft erfolgt über die Richtlinie zu Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels. Sie trat im Sommer 2019 in Kraft und wird intensiv von einem breiten Feld von regionalen Verantwortungsträgern in Anspruch genommen. Im vergangenen Jahr lag der Mittelverbrauch bei 99 Prozent. Für das gegenwärtige laufende Jahr 2023 ist die Nachfrage für das Gesamtfördervolumen von ca. 900.000 Euro erneut hoch. Ebenso liegen für die Förderperiode 2024 bereits Interessensbekundungen vor. Aufgrund der guten Nachfrage wird eine Verlängerung der im Jahr 2024 auslaufenden Richtlinie vorbereitet.







