Im Herbst 2021 startete in Thüringen erstmals ein Antragsverfahren für Tierwohlmaßnahmen in der Schweinehaltung. Alle Tierhalter mit bewilligter Förderung erhalten in den nächsten Tagen Post von den Agrarförderzentren in Form von sogenannten Auszahlungs-bescheiden. Darin wird die ordnungsgemäße Haltung der Tiere bestätigt und der endgültige Auszahlungsbetrag festgelegt.
Die Tierwohlförderung beruht auf der Thüringer Tierwohlstrategie, die von dem zuständigen Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) erarbeitet wurde. Das Ziel der Landesregierung ist es, die Haltungsbedingungen im Sinne des Tierwohls zu verbessern. Das umfasst zahlreiche Maßnahmen zur Gestaltung von tiergerechten Haltungsverfahren. Als erstes startete am 1. Juni 2021 die Maßnahme „Sommerweidehaltung Rinder“. Mit der Tierwohlförderung unterstützt die Landesregierung tierhaltende Betriebe über die bestehende Investitionsförderung hinaus, um bestimmte tierwohlgerechte Haltungsverfahren beizubehalten oder einzuführen.
Anfang 2023 wurde die Tierwohlförderung insbesondere im Schweinehaltungsbereich nochmals erweitert. Bis 2027 stehen hierfür insgesamt 30 Mio. Euro EU- und Landesmittel bereit. Alleine in diesem Jahr wurden den tierhaltenden Betrieben ca. 4 Mio. Euro bewilligt. Die Auszahlung erfolgt dann nach gründlicher Prüfung im Juni 2024.

