Die Kooperationsvereinbarung hat drei Schwerpunkte. Der Bund unterstützt Thüringen bei der flächendeckenden Ausrollung von Verwaltungsleistungen in den Thüringer Kommunen. Thüringen wird zudem Pilot- und Erprobungsraum für die Registermodernisierung und für das „Once-Only-Prinzip“, mit dem Bürger und Unternehmen ihre Datensätze nur einmalig datensicher an Behörden übermitteln und diese künftig intern darauf zugreifen können, ohne Nachweise mehrfach anzufordern. Thüringen wird darüber hinaus Erprobungsraum für die digitale Rechtssetzung, bei der Gesetze bereits in der Erstellung maschinenlesbar und digitaltauglich formuliert werden. Die Zusammenarbeit wird im Rahmen einer folgenden Verwaltungsvereinbarung weiter konkretisiert.
Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Philipp Amthor MdB: „Die Bundesregierung hat sich ein ambitioniertes Reformprogramm für Deutschland gegeben – mit der Modernisierungsagenda für den Bund sowie mit der Föderalen Modernisierungsagenda, die der Bundeskanzler im Dezember mit den Bundesländern verabredet hat. Meine politische Arbeit ist von der festen Überzeugung geprägt, dass eine gute Abstimmung von Bund und Ländern eine Gelingensbedingung für eine erfolgreiche Staatsmodernisierung ist, die für die Menschen spürbare Wirkung entfaltet. Gerade weil die allermeisten Kontakte von Bürgerinnen und Bürgern mit der Verwaltung auf der Kommunal- und Landesebene entstehen, braucht es nicht nur Berliner Theorie, sondern aktives Zusammenwirken aller Staatsebenen. Es ist insoweit nicht nur im Interesse des Freistaates Thüringen, sondern auch im Bundesinteresse, dass Ministerpräsident Mario Voigt die Verwaltungsdigitalisierung im Miteinander mit der Bundesregierung vorantreibt, um staatliches Handeln einfacher, digitaler, effizienter und bürgernäher zu machen.“
Ministerpräsident von Thüringen, Mario Voigt: „Wir werden Partnerland für Verwaltungsmodernisierung und gestalten diesen Wandel aktiv mit. Im Grünen Herzen Deutschlands etablieren wir gemeinsam mit der Bundesregierung ein digitales Reallabor, in dem neue Verfahren entwickelt, Standards gesetzt und Innovationen unter realen Bedingungen erprobt werden. Thüringen wird damit Impulsgeber für eine moderne, handlungsfähige Verwaltung in ganz Deutschland. Bund und Länder eint das Ziel, unseren Staat leistungsfähiger, schneller und bürgernäher zu machen. Dafür reicht es nicht, analoge Verfahren lediglich zu digitalisieren – wir brauchen eine grundlegende Neuordnung staatlicher Prozesse: von der Rechtssetzung über den Vollzug bis hin zur technischen Umsetzung."
Thüringer Digitalminister Steffen Schütz: „Gemeinsam mit dem Bund erhöhen wir das Tempo bei der bürgernahen Digitalisierung und machen Thüringen erstmals zum digitalen Geberland. Die Kooperationsvereinbarung adressiert konkrete praxisnahe Digitalisierungsziele. Bund und Land unterstützen unsere Kommunen dabei, schneller und effizienter digitale Verwaltungsservices zu installieren. Die Erprobung der Registermodernisierung und des Once-Only-Prinzips zur einmaligen Eingabe von Daten baut Bürokratie ab, spart Zeit und macht es für Bürger und Unternehmen wesentlich einfacher, digitale Verwaltungsleistungen zu nutzen. Die Entwicklung einer digitaltauglichen Gesetzgebung macht Rechtstexte für alle verständlicher und ist ein Quantensprung für die Staatsmodernisierung sowie die Digitalisierung der Verwaltung.“
BMDS und der Freistaat Thüringen verfolgen das gemeinsame Ziel, den Staat zu modernisieren, seine Servicequalität zu erhöhen und das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit der Verwaltung zu stärken. Die heutige Kooperation markiert einen wichtigen Schritt für eine effiziente, zukunftsorientierte und bürgernahe Verwaltungsdigitalisierung in Thüringen.

