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Medieninformation Stadt Erfurt tritt der „Thüringer Charta für Rad- und Fußverkehr“ bei


Oberbürgermeister Bausewein hat heute die „Thüringer Charta für Rad- und Fußverkehr“ unterzeichnet, die dazu beitragen soll, die Weichen für die Zukunft der Mobilität in Thüringen zu stellen. Mittlerweile haben sich 36 Akteure und Institutionen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen dazu verpflichtet, die Ziele der Charta zu unterstützen und umzusetzen.

Mehrere Personen verschiedenen Alters mit Löwenmasken und Fahrrädern

Am 30. November 2022 unterzeichneten 29 Akteure und Institutionen die ′Thüringer Charta für Rad- und Fußverkehr′. Seither sind weitere Partner hinzugekommen, u.a. die Landeshauptstadt Erfurt. Sie ist nach dem Ilm-Kreis die zweite Thüringer Kommune, die der Charta beigetreten ist. „Man muss auch mal Vorreiter sein, um den anderen zu zeigen, dass es funktioniert“, erklärte Oberbürgermeister Andreas Bausewein heute bei der Unterzeichnung der Charta. Wenn man die Verkehrswende schaffen will, müsse man viele Dinge berücksichtigen und umsetzen. Dazu gehöre die Verbesserung von Rad- und Gehwegen, mehr Attraktivität und Sicherheit für den nichtmotorisierten Individualverkehr. „Für Erfurt ist der Beitritt zur Charta ein weiterer Baustein. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommune Thüringen e. V. und Modellstadt des Fuß e. V. legen wir schon seit langem den Fokus auf die Verbesserung der Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer“, so Bausewein weiter.

Bei der Unterzeichnung der Charta durch die Stadt Erfurt erklärte Verkehrsministerin Susanna Karawanskij: „Die ′Thüringer Charta für Rad- und Fußverkehr′ ist ein Wertekanon, mit dem wir uns Gehör verschaffen wollen. Sie zeigt auf, dass wir für eine Verkehrswende, die jetzt beginnen muss, einstehen und wir so einen essentiellen Beitrag zum Schutz unseres Klimas und wertvoller Ressourcen leisten können. Die Charta setzt ein Zeichen für mehr Alltagsnormalität des Rad- und Fußverkehrs im Straßenbild und in unseren Köpfen.“ 

Zentrales Anliegen der Charta ist es, Rad- und Fußverkehr mit anderen Verkehrsarten gleichzustellen und als Bestandteil individueller Mobilität sowie zentrales Element der Verkehrspolitik in Thüringen zu etablieren. Alle sollen sicher, bequem und mit Freude Fahrrad fahren und zu Fuß unterwegs sein können. Den Zielen und Anliegen der Charta liegt die „Vision Zero“ zugrunde (keine Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr). Außerdem greift die Charta die Themen Klimaschutz, Vermeidung von Lärm- und Schadstoffemissionen, sparsamer Ressourcen- und Flächenverbrauch, Lebensraumgestaltung, Gesundheitsförderung, Gefahrenreduktion und Teilhabe auf. Der Radverkehr hat zentrale Bedeutung für eine nachhaltige Mobilität, also den Klima- und Umweltschutz, etwa durch die Verlagerung kurzer PKW-Fahrten auf das Fahrrad. 

Mit den in der ‘Thüringer Charta für den Rad- und Fußverkehr‘ festgeschriebenen gemeinsamen Leitlinien soll die öffentliche Wahrnehmung erhöht und die Bedingungen für diese Formen der Mobilität verbessert werden. „Ich freue mich, dass nun auch die größte Stadt in Thüringen die Ziele der Charta unterstützt. Je mehr Akteurinnen und Akteure sich vernetzen, Erfahrungen austauschen und sich für den Rad- und Fußverkehrs starkmachen, umso schneller können wir unser Radverkehrsnetz flächendeckend ausbauen“, so Infrastrukturministerin Karawanskij. 

Hintergrund

Die Initiative zur „Thüringer Charta für Rad- und Fußverkehr“ ist im Rahmen des Arbeitskreises Thüringer Radverkehr entstanden und wurde insbesondere unter Mitwirkung des TMIL, der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Thüringen e.V. (AGFK-TH) und des ADFC Thüringen erarbeitet. 

Auf den Internetseiten des TMIL sind alle wichtigen Informationen zur „Thüringer Charta für Rad- und Fußverkehr“, die Möglichkeiten zur Mitwirkung sowie Ansprechpartner:innen abrufbar:
radfussverkehr.thueringen.de 

Handlungsrahmen der Landesregierung für die Entwicklung des Radverkehrs in Thüringen ist das „Radverkehrskonzept für den Freistaat Thüringen 2.0“. Hier ist u. a. das ambitionierte Ziel formuliert, den Radverkehrsanteil bis 2030 auf 15% des Verkehrsaufkommens zu erhöhen. Baulastträger für die Radverkehrsinfrastruktur sind überwiegend die Kommunen. Land und Bund unterstützen bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe vor allem durch Förderung und durch den Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Bundes- und Landesstraßen. Im Mittelpunkt des „Radverkehrskonzeptes 2.0“ für Thüringen steht der Ausbau des Radroutennetzes, um die Fahrradinfrastruktur in der Fläche zu verbessern und Lücken zu schließen. 

Aktuell läuft in diesem Zusammenhang unter Federführung des TMIL ein entsprechendes Projekt zur Weiterentwicklung des bestehenden, vor allem touristischen Radroutennetzes durch die Ergänzung eines Alltagsradhauptroutennetzes, welches die Zentralen Orte untereinander verbindet. Der Abschluss ist noch in diesem Jahr vorgesehen.

In Thüringen ist das Fahrrad bereits eines der am häufigsten genutzten Verkehrsmittel. 74% der im Rahmen des „Fahrrad Monitor 2021 Thüringen“ Befragten gab an, das Rad regelmäßig, wenn auch vorwiegend in der Freizeit, zu nutzen. 

Das Radroutennetz umfasst gemäß dem Radroutenplaner Thüringen rund 3.700 km überregionale und regionale Themenrouten sowie rund 10.200 km lokales Radnetz. 

Mit Stichtag zum 1. Januar 2023 betrug die Länge der Radwege entlang der Bundesstraßen 360 km und entlang der Landesstraßen 274 km. 

Seit 2015 wurden zusätzlich zu den kommunalen Mitteln insgesamt rund 90 Mio. Euro aus Bundes- und Landesmitteln in den Ausbau und Erhalt der Radwege und in den Fußverkehr in Thüringen investiert. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

 

2015–2022

Finanzierung Radwege an Bundesstraßen

6,5 Mio. €

Finanzierung Radwege an Landesstraßen

12,3 Mio. €

Förderung kommunaler Verkehrsinfrastruktur, Rad- und Gehwege

27,2 Mio. €

Förderung touristischer Radwege

34,2 Mio. €

Förderung multifunktionaler Wege

4,1 Mio. €

Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes

5,7 Mio. €

Summe

90,0 Mio €

Durchschnitt/Jahr  

11,2 Mio. €/Jahr

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