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Semestertickets sind 9-Euro-Tickets


Erstellt von Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Mit dem am 01.06.2002 eingeführten 9-Euro-Ticket war es vereinzelt in Thüringen zu Unsicherheiten gekommen, ob die Thüringer Hochschul- und Studierendenwerkskarte (thoska) als 9-Euro-Ticket zu bewerten ist. Vor diesem Hintergrund stellt die Thüringer Verkehrsministerin Susanna Karawanskij klar:

„Grundsätzlich sind alle gültigen Abo-Tickets in den Monaten Juni, Juli und August als 9-Euro-Tickets zu werten und bundesweit gegenseitig anzuerkennen, egal wie sie aussehen und von welchem Verkehrsunternehmen sie ausgegeben wurden. Daher müssen die Thüringer Verkehrsunternehmen alle Fahrscheine anerkennen, auch die Semestertickets.“

Es sind jedoch folgende Aspekte zu beachten:

•             Der Gültigkeitszeitraum muss im Aktionszeitraum des 9-Euro-Tickets liegen (Sommersemester vom 1. April bis 30. September 2022).

•             Die Identität muss mit einem amtlichen Ausweis mit Lichtbild nachgewiesen werden.

•             Die thoska-Card muss ein Semesterticket mit Fahrberechtigung beinhalten.

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