Thüringen verfügt über ein im bundesweiten Vergleich dichtes Eisen-bahnnetz mit 1.600 km Streckenlänge, das jedoch nur unterdurchschnittlich elektrifiziert und mehrgleisig ausgebaut ist (rund 35 % mehrgleisig und 32 % elektrifiziert). Laut Grundgesetz (§87e Abs.4) ist der Bund für Erhalt und Ausbau der Schieneninfrastruktur verantwortlich.
Insbesondere die weitere Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur sei dringend erforderlich für die Dekarbonisierung des Schienenverkehrs, so Karawanskij. Daher setze sich der Freistaat Thüringen weiterhin intensiv beim Bund u.a. für die Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung und der Strecke Gotha – Leinefelde ein. Nach aktuellen Gesprächen mit Bund und Bahn sei die MDV von den Sparzwängen des Bundes nicht betroffen.
Die Weiterentwicklung des Verkehrsangebots, die Dekarbonisierung des öffentlichen Verkehrs und die Digitalisierung erfordern kurz-, mittel- und langfristig deutlich mehr Finanzmittel. Trotz der Finanzierungsverantwortung des Bundes beteiligt sich der Freistaat mit eigenen Mitteln an der Stärkung der Schieneninfrastruktur. Es ist gelungen, hierfür mehr als 45 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen; für die Zukunft werden allerdings wesentlich mehr Landesmittel (275 Millionen Euro) insbesondere zur Kofinanzierung von Bundesmitteln benötigt. Diese Mittel sollen eingesetzt werden, um den Elektrifizierungsgrad des Streckennetzes deutlich zu erhöhen, zweigleisige Abschnitte zu bauen und so die Leistungsfähigkeit des Netzes zu erhöhen, Bahnsteige zu verlängern, Verkehrsstationen zu modernisieren und barrierefrei zu gestalten.
Ministerin Karawanskij forderte den Bund erneut auf, die Regionalisierungsmittel deutlich zu erhöhen, um neben dem Ausbau der Schieneninfrastruktur auch beim ÖPNV-Verkehrsangebot schneller voranzukommen. Ähnlich hatte sich die Verkehrsminister:innenkonferenz bereits im Frühjahr 2023 positioniert. Auskömmliche Bundesmittel seien jedoch nur eine Seite der Medaille, so Karawanskij. Die andere Seite sei, dass der Verkehrsbereich im Landeshaushalt mit einem Anteil an der ÖPNV-Finanzierung von rund 15 Prozent bisher unterfinanziert sei. Daher müsse auch der Freistaat Thüringen zusätzliche Landesmittel für den Ausbau und die Qualifizierung des öffentlichen Verkehrs bereitstellen.
Mit dem Masterplan Schieneninfrastruktur und dem dazugehörigen „Gutachten zur Reaktivierung von Eisenbahnstrecken in Thüringen“ liegt auch eine solide Grundlage für die politische Diskussion über die Weiterentwicklung der Schiene aber auch die Reaktivierung von Strecken vor. Reaktivierungsvorhaben müssen einem konkreten verkehrlichen Bedarf folgen und volks- und betriebswirtschaftlich darstellbar sein. Ebenso ist es notwendig, dass ein Infrastrukturbetreiber die Verantwortung für Bau und Betrieb der Strecke und deren Wirtschaftlichkeit übernimmt. Eine „Reaktivierung um jeden Preis“ kann hingegen die Ziele des Umwelt- und Klimaschutzes konterkarieren. Angesichts des hohen Investitionsbedarfs müssen Erhalt, Modernisierung und Ausbau des Bestandsnetzes vor Streckenreaktivierungen haben, um den Schienengüter- und -personenverkehr zu stärken.
In der Aktuellen Stunde kündigte Ministerin Karawanskij zudem an, dass sich im April 2024 das „Mobilitätsnetzwerk Thüringen“ als Plattform für die kooperative Gestaltung der Mobilitätswende gründen werde. In dem Netzwerk werden Expert:innen aus kommunalen Spitzen-, Verkehrs-, Fahrgastverbänden, Wirtschaft und Wissenschaft über die Verkehrspolitik, die umwelt-, soziale und klimatologische Aspekte beraten. Zudem sei es aus ihrer Sicht notwendig, nach der Landtagswahl 2024 einen parlamentarischen Lenkungskreis Schieneninfrastruktur zu etablieren. Dieser soll über die im „Mobilitätsnetzwerk Thüringen“ erarbeiteten Handlungsoptionen zum Ausbau der Schieneninfrastruktur, zu Lückenschlüssen und Reaktivierungen beraten und die parlamentarische Debatte vorbereiten, in der die haushalterischen Entscheidungen über zusätzliche Investitionen des Freistaats in die Schieneninfrastrukturen zu treffen sind.

