Auf Grundlage des GAP-Strategieplanes der Bundesrepublik Deutschland 2023 – 2027 legte der Freistaat Thüringen 2023 die mit EU- Mitteln finanzierte „Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Junglandwirten“ auf. Seit Beginn der Förderung profitierten bereits insgesamt 28 Unternehmen von der Starthilfe des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL). Das sind acht mehr als ursprünglich für diesen Zeitraum geplant. Die Mittel werden innerhalb von drei Jahren in Tranchen zu 50 %, 35% und 15 % der bewilligten Fördersumme ausgezahlt. Damit können unter anderem laufende Betriebsausgaben oder Investitionen finanziert werden. Bisher wurden insgesamt 1.169.700 Euro Fördermittel ausgezahlt. Das heißt, dass alle Unternehmen ihre jeweiligen Jahrestranchen erhalten haben.
Im ersten Antragsjahr gingen 25 Anträge ein, von denen letztlich 13 bewilligt werden konnten. Darunter waren drei Junglandwirtinnen. Anträge mussten unter anderem abgelehnt werden, weil die Anteile der Betriebsgründer bzw. -nachfolger am Unternehmen zu gering waren, die Betriebsgründung länger als zwei Jahre zurücklag oder es keine Betriebe der landwirtschaftlichen Primärproduktion waren. In diesem Jahr wurden 16 von 20 eingereichten Förderanträgen bewilligt. Ein bewilligter Antrag wurde leider wieder zurückgegeben. Von den verbliebenen 15 geförderten Betrieben werden vier von Junglandwirtinnen geführt.
Ministerin Karawanskij wertet die Förderung als Erfolg: „Es sind in jedem Antragsjahr mehr Anträge eingegangen als erwartet. Aufgrund der hohen Nachfrage haben wir sogar zusätzliche Mittel bereitgestellt, um keinen förderfähigen Antrag ablehnen zu müssen. Wir haben ein neues, bedarfsgerechtes Instrument geschaffen, mit dem wir erfolgreich Junglandwirte und Junglandwirtinnen auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen. Mit der Förderung verfolgen wir das Ziel, regional verankerte Agrarbetriebe in Thüringen zu erhalten.“
Für 2025 fortfolgend geht das TMIL weiter von einem beständigen Interesse an der Förderung aus. Alle Informationen dazu sind auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamts als zuständige Bewilligungsbehörde unter folgendem Link abrufbar
Informationen zur Junglandwirteförderung
Fragen zur Antragstellung werden dort jederzeit gern beantwortet.

