(Hinweis: Zahlen der Pestel-Studie zum Teil nicht korrekt)
Die Situation auf dem Thüringer Wohnungsmarkt ist im bundesdeutschen Vergleich eher entspannt. Der aktuelle durchschnittliche Mietpreis im Freistaat liegt bei 6,57 Euro (Netto-kalt). Auch jenseits des geförderten sozialen Wohnraums steht somit bezahlbarer, kostengünstiger Wohnraum zur Verfügung. Dringender quantitativer Bedarf an (sozialem) Wohnraum besteht vor allem in Jena, Erfurt, Weimar. In den ländlichen Regionen Thüringens ist der quantitative Wohnungsbedarf deutlich geringer oder besteht gar nicht. Der dort vorhandene günstige Wohnraum ist bei der Berechnung des Bedarfes in der Studie nicht berücksichtigt worden, obwohl die Studie viel vorhandenen Wohnraum im günstigen Preissegment für Thüringen dokumentiert. Im ländlichen Raum besteht vielmehr die Notwendigkeit, vorhandenen Wohnraum an geänderte Bedürfnisse wie Barrierefreiheit anzupassen und Leerstand zu Wohnzwecken wiederherzurichten.
„Diese strukturellen Unterschiede und unterschiedlichen Bedarfe haben wir bei der Überarbeitung der Wohnungsbauförderrichtlinien im vergangenen Jahr besonders in den Blick genommen und unsere Wohnungsbauförderung für Thüringen optimiert“, so Ministerin Karawanskij. „Neben dem Wohnungsneubau legen wir einen Förderschwerpunkt auf ressourcensparendes Bauen im Bestand“, fügte sie hinzu.
Der Bund, der sein Ziel, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu bauen, weit verfehlt, dürfe nicht aus der Verantwortung genommen werden, so die Ministerin weiter. Die Erhöhung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau und das Programm Junges Wohnen von 2,5 Mrd. auf 3,15 Mrd. Euro sowie ein herbeigeführter Kompromiss über den Ko-Finanzierungsanteil der Länder sei vor diesem Hintergrund zu begrüßen.
Am vergangenen Freitag fand die erste Programmaufstellungsrunde nach der Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat 2023 bis 2025 statt. Nach erster Sichtung sind 18 Anmeldungen für die Programmjahre 2023 und 2024 bei der Bewilligungsstelle für die soziale Wohnraumförderung eingereicht worden. Insgesamt ergibt sich ein Investitonsvolumen von ca. 80,62 Mio. Euro. Beim überwiegenden Teil der geplanten Maßnahmen handelt es sich um Maßnahmen im Bestand (Sanierung, Modernisierung, Umbau), was der Zielstellung der Neuausrichtung der Wohnungsbauförderung in Thüringen entspricht.
„Die Neuausrichtung des sozialen Wohnungsbaus ist eine umfassende Herausforderung, die Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern bleiben muss. In Thüringen haben wir den richtigen Weg beschritten, möglichst viel bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“, so die Ministerin abschließend.

