Die kommenden Jahrzehnte werden entscheidend für den Klimaschutz sein. Die Thüringer Landesregierung hat sich mit der Verabschiedung des Thüringer Klimagesetzes dazu bekannt, bis 2050 die Treibhausgasemissionen um bis zu 95 % zu senken. Einen wesentlichen Beitrag dafür kann die Dekarbonisierung im Verkehrssektor leisten, denn dieser ist in Thüringen für ca. 25 % aller Treibhausgasemissionen verantwortlich. Für die Landesregierung ist die Verkehrspolitik daher ein wesentlicher Hebel zur CO2-Reduktion, betont Ministerin Karawanskij: „Wir wollen eine Mobilitätswende, die den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Verkehrssektor senkt und zugleich die Mobilität der Menschen verbessert.“
Im Grundgesetz ist geregelt, dass der Bund die Verantwortung für die bundeseigene Schieneninfrastruktur trägt und somit deren Erhalt und Ausbau zu gewährleisten hat (Art. 87e Abs. 4 S. 1). Diese Zuständigkeit des Bundes gilt nicht nur für die Infrastruktur im Schienenpersonenfernverkehr, sondern auch im Schienenpersonennahverkehr sowie im Schienengüterverkehr. Dem Freistaat Thüringen obliegt hingegen, im Sinne der gesetzlichen Daseinsvorsorge ÖPNV auf der Schiene zu bestellen und zu finanzieren. Trotz der grundgesetzlich geregelten Verantwortung des Bundes für Erhalt und Ausbau der Bundesschienenwege erachtet es der Freistaat Thüringen für notwendig, eine nachhaltige Schieneninfrastrukturpolitik zu betreiben. Daher gibt der Masterplan Schieneninfrastruktur Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der Schieneninfrastruktur in Thüringen.
„Wir stehen im Schienenverkehr wesentlicher besser da, als oftmals behauptet wird. Thüringen verfügt über ein dichtes Eisenbahnnetz mit 1.600 km Streckenlänge. Im bundesweiten Vergleich ist Thüringen jedoch unterdurchschnittlich elektrifiziert, was die Dekarbonisierung des Schienenverkehrs behindert. Der Masterplan gibt Orientierung für die erforderlichen Maßnahmen zum Erhalt, zur Modernisierung und zum Ausbau der Schieneninfrastruktur bis zum Jahr 2030.“
Die wichtigsten Ziele sind, das Streckennetz weiter zu elektrifizieren und auszubauen, um es leistungsfähiger zu machen. Zudem sollen Bahnsteige verlängert, Verkehrsstationen modernisiert und barrierefrei umgebaut sowie die Digitalisierung vorangebracht werden. Ein wichtiger Erfolgsfaktor für Verkehrswende ist zudem der Ausbau des Schienengüterverkehrs. Im Masterplan werden zukunftsfähige Projekte zur Verlagerung von Gütern auf die Schiene identifiziert, die von der Landesregierung unterstützt werden können.
Außerdem werden die Ergebnisse des „Gutachten zur Reaktivierung von Eisenbahnstrecken in Thüringen“ eingeordnet. Anhand einheitlicher Parameter werden acht mögliche Reaktivierungsvorhaben verkehrspolitisch bewertet. (Siehe dazu weitere Pressemitteilung des TMIL).
Insgesamt bedürfe es eines gesellschaftlichen Konsenses, dass im Haushalt künftig mehr Mittel für den Verkehrssektor bereitgestellt werden. Um diesen Prozess zu befördern, wird im Masterplan vorgeschlagen, nächstes Jahr 2024 ein „Mobilitätsnetzwerk Thüringen“ als Plattform für die kooperative Gestaltung der Mobilitätswende zu gründen. Zudem sei es notwendig nach der Landtagswahl 2024 einen parlamentarischen Lenkungskreis Schieneninfrastruktur zu etablieren. Dieser soll über die im Mobilitätsnetzwerk erarbeiteten Handlungsoptionen zum Ausbau der Schieneninfrastruktur, zu Lückenschlüssen und Reaktivierungen beraten und die parlamentarische Debatte vorbereiten, in der letztlich die haushalterischen Entscheidungen über zusätzliche Investitionen des Freistaats in die Schieneninfrastrukturen zu treffen sind. Eine entsprechende Entscheidungsgrundlage wird seitens des TMIL in Abstimmung mit der Thüringer Staatskanzlei vorbereitet.
Link zum Gutachten Streckenreaktivierung





