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Medieninformation Ministerin Karawanskij: Landesregierung bleibt verlässlicher Partner der Thüringer Wohnungswirtschaft – Schuldenbremse muss reformiert werden


Ministerin Susanna Karawanskij war heute Gast bei den Tagen der Thüringer Wohnungswirtschaft unter dem Motto „HerausForderungen – Was bleibt, was kommt, was geht?!“

„Die Thüringer Landesregierung ist und bleibt ein verlässlicher Partner der Bauwirtschaft. Der staatliche Hochbau und Straßenbau sowie die öffentliche Förderung sind weiterhin wichtige Stützen für die Bau- und Wohnungswirtschaft“, so Ministerin Karawanskij in ihrer Rede. 

Der Freistaat Thüringen bewegt jährlich im Hochbau sowie in der Städte- und Schulbauförderung ein Volumen von über 350 Mio. Euro. Lag die Investitionssumme für den Hochbau von Land und Bund in Thüringen im Jahr 2019 noch bei rund 130 Mio. Euro, konnten die Investitionen im vergangenen Jahr mit 245 Mio. Euro beinahe verdoppelt werden. Im sozialen Wohnungsbau hat die Landesregierung Fördermittel in Höhe von 215 Mio. Euro (von 2019 bis 2022) zur Verfügung gestellt. Rund 1200 geförderte Wohnungen sind neu gebaut. Von 2019 bis 2023 ist zudem die Förderung für den Bau von mehr als 1.500 Wohnungen neu bewilligt worden. 

Ministerin Karawanskij unterstrich die gewaltigen Herausforderungen des Landes im Baubereich, u.a. im Straßenbau und der energetischen Gebäudesanierung. Ausdrücklich plädierte sie für eine Reform der Schuldenbremse. „Wenn wir auch künftig bedarfsgerechte Wohnungen, Universitäten, Schulen, Kliniken, Museen, Theater, Polizeidienststellen, Gerichte und Verwaltungsgebäude wollen, dann gelingt uns das nicht, indem wir sparen und Geld zurücklegen“, sagte sie. „Schulden für nachhaltige Investitionen in unsere Infrastruktur sind keine Bürde für die kommende Generation. Sie bilden die Voraussetzung für den Wohlstand von morgen“, fügte sie hinzu. 

Im Hinblick auf den sozialen Wohnungsbau betonte sie, dass mit der ‚Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen‘ das Regelwerk der sozialen Wohnungsbauförderung grundlegend überarbeitet und für die Wohnungsunternehmen verständlicher und attraktiver gemacht wurde. 

Die Richtlinie berücksichtigt die unterschiedlichen Bedarfe und Entwicklungsperspektiven der großen Städte in Thüringen einerseits und des ländlichen Raums andererseits. Der größte Bedarf an Sozialwohnungen wird in den Städten Jena, Erfurt und Weimar gesehen. In den übrigen Regionen Thüringens ist der quantitative Wohnungsbedarf deutlich geringer. Dort besteht vielmehr die Notwendigkeit, den vorhandenen Wohnraum an die geänderten Bedürfnisse anzupassen, z.B. Barrierefreiheit zu schaffen und energetische Modernisierung zu ermöglichen, sowie langfristig ungenutzte Grundstücke oder Gebäude zu Wohnzwecken wiederherzurichten und zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung zu stellen. Auf diese unterschiedlichen Entwicklungen in den Städten und ländlichen Regionen nimmt die Richtlinie konkret Bezug.

Im Rahmen der Programmaufstellung wurden insgesamt 18 Projekte des sozialen Wohnungsbaus angemeldet. Darunter sind sowohl Neubauvorhaben wie auch Bestandsmaßnahmen.

„Gutes Wohnen darf keine Frage des Geldbeutels sein. Gerade Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen oder Renten müssen sich darauf verlassen können, dass sie auch künftig bezahlbaren und qualitativ angemessenen Mietwohnraum finden. Das wird für die Thüringer Landesregierung auch künftig Priorität haben”, so die Ministerin abschließend.

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