Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen beschleunigt und schnellere Bauverfahren ermöglicht werden. Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, die der öffentlichen Sicherheit, der Landes- und Bündnisverteidigung dienen oder aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden, sollen in das überragende öffentliche Interesse gestellt werden. Mit dem Gesetzentwurf wird darüber hinaus ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren geschaffen.
„So werden Doppelregelungen abgebaut, Rechtsanwendungen erleichtert, Verfahrensstufen reduziert und Planfeststellungsverfahren umfassend und einheitlich digitalisiert. Das ist eine Chance, die veraltete Infrastruktur im Land schneller zu modernisieren und zugleich Impulse für die heimische Bauwirtschaft zu setzen. Wir sind uns in Thüringen jedoch einig, dass bei den Ausgleichs- und Ersatzzahlungen weiterhin regionale Naturschutzmaßnahmen umgesetzt werden müssen“, betont Schütz. „Die guten Erfahrungen mit dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz in den 1990iger Jahren zeigten, dass mit vereinfachten Verfahren der riesige infrastrukturelle Nachholbedarf nach der deutschen Einheit bewältigt werden konnte.“
Nach Beschluss des Bundeskabinetts am 17.12.2025 wird heute der Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes (InfZuG) in der ersten Beratung vom Bundesrat behandelt.
Hier finden Sie die ganze Rede von Minister Schütz im Bundesrat.


