Im Juli 2024 wurde die Richtlinie „Regionalentwicklung und demographischer Wandel“ des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft bis August 2027 verlängert. Elf förderfähige Vorhaben der Regionalentwicklung konnten dieses Jahr bewilligt werden. Dazu zählen u.a. die Bewilligungen für den Werra-Wartburgregion e.V. und die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Obereichsfeld.
Ziel des Werra-Wartburgregion e.V. ist, die Entwicklung der Region als Lebensraum und Erholungsgebiet für ihre Bürgerinnen und Bürger, aber auch als Zielort für Touristen und Erholungssuchende aus ganz Deutschland und darüber hinaus voranzubringen. Mit Vacha und der Krayenberggemeinde hat sich der Gebietszuschnitt des Vereins erweitert. Dies wird zum Anlass genommen, das Integrierte ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) aus dem Jahr 2010 zu überarbeiten. Das ILEK definiert Ziele und Handlungsfelder, die die Gemeinden gemeinsam zur Entwicklung ihrer Region umsetzen wollen. Mit 95.000 Euro Förderung aus der Regionalentwicklung unterstützt das TMIL den Werra-Wartburgregion e.V. bei der Aktualisierung und Anpassung der im ILEK erarbeiteten Themenfelder. Es sollen neue Ziele, Maßnahmen und Themenfelder für die Region entwickelt werden, u.a. in den Bereichen Radverkehr, Freizeit, Naherholung, Kultur, Siedlungsentwicklung und Wärmeplanung. Der Förderzeitraum läuft von Juni 2024 bis Juni 2026.
Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Obereichsfeld wird bei der Umsetzung von Schlüsselprojekten und -maßnahmen des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) mit 110.000 Euro unterstützt. Die KAG Obereichsfeld besteht aus den Städten Heilbad Heiligenstadt, Leinefelde-Worbis und Dingelstädt und hat sich die Bildung eines funktionsteiligen Mittelzentrums mit Teilfunktionen eines Oberzentrums zum Ziel gesetzt. Die Umsetzung der Schlüsselprojekte des REK soll eine sinnvolle Funktionsaufteilung zwischen den beteiligten Städten konkretisieren. Unter anderem sollen regionale und lokale Akteure projektbezogen eingebunden und Fördermittelanträge für andere Programme und Richtlinien in Bezug auf die umzusetzenden Maßnahmen vorbereitet werden. Der Förderzeitraum läuft von Juni 2024 bis Juni 2026.
Im Rahmen der Richtlinie „Regionalentwicklung und demographischer Wandel“ des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft sind noch kurzfristig Bewerbungen für die Förderperiode 2025 möglich. Die Antragsfrist endet am 30. September 2024.
Weitere Informationen zur Richtlinie finden Sie auf der TMIL-Seite: Regionalentwicklung und bei der
serviceagentur-demografie.de unter Förderung.

