Dafür übersenden die Länder dem Bund bis zum 12. Februar eine Arbeitsgrundlage für praxisgerechte Erleichterungen im Förderrecht, um die Landwirtinnen und Landwirte bürokratisch zu entlasten. Bereits die Frühjahrskonferenz der AMK will sich mit dem weiteren Vorgehen befassen.
Mit Bezug auf die aktuellen Diskussionen zur Mittelausstattung bei der Gemeinschaftsaufgabe (GAK) im Bundeshaushalt verwiesen die Amtschef:innen der Agrarresorts auf deren zentrale Bedeutung als wichtigstes Förderinstrument für die Entwicklung des ländlichen Raums. Zur Flexibilisierung der Umsetzung bitten die Länder den Bund, Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 deutlich anzuheben und für die Folgejahre ausreichend Mittel für die Entwicklung der ländlichen Räume vorzusehen.
Beim Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist sich die ACK einig, dass die Agrarstruktur nur so gering wie möglich beeinträchtigt werden solle. Der notwendige Ausbau der Erneuerbaren Energien dürfe nicht zum Verlust landwirtschaftlicher Böden und der Ernährungssicherung führen.
Mit Bezug zur auf europäischer Ebene in Diskussion befindlichen Entwaldungsverordnung weisen die Länder auf enorme Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung für die gesamte Forst- und Holzwirtschaft einschließlich der Forstverwaltungen der Länder hin. Sie bestärken den Bund in seinen Bemühungen sich weiter für praktikable Ansätze in Fragen der Umsetzung, Durchsetzung und Kontrolle einzusetzen.

