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Medieninformation Eröffnung des Radweges "Neubau Radweg zwischen Geisleden, Heuthen und Dingelstädt, Ortschaft Kreuzebra und Ortschaft Kefferhausen"


Heute (13. Mai) wird der neue Radweg zwischen den Gemeinden Geisleden, Heuthen sowie Kreuzebra und Kefferhausen als Ortsteile der Landgemeinde Stadt Dingelstädt eröffnet. „Der neue Radweg schließt die Lücke im Unstrut-Leine-Radweg, macht das Radfahren sicherer und stärkt so den Alltagsradverkehr im Eichsfeld“, sagt Thüringens Minister für Digitales und Infrastruktur Steffen Schütz. Das Radwegevorhaben wurde in insgesamt drei Vorhaben neu gebaut und als Gemeinschaftsmaßnahme der Gemeinden Geisleden und Heuthen sowie der Landgemeinde Stadt Dingelstädt von Februar 2024 bis April 2025 umgesetzt.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder: „Wir wollen die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens für alle Bürgerinnen und Bürger flächendeckend erhöhen. Daher unterstützen wir tatkräftig die Länder und Kommunen dabei, die Radverkehrsinfrastruktur sowohl im urbanen als auch ländlichen Raum auszubauen. So auch in den Gemeinden Geisleden, Heuthen und der Landgemeinde Stadt Dingelstädt, wo wir mit dem neuen Radweg einen wichtigen Lückenschluss schaffen. Das ist ein einladendes Angebot für Radpendlerinnen und -pendler und erleichtert vielen Menschen den Umstieg auf das Fahrrad.“

Die Umsetzung der Vorhaben wurde vom Bund im Rahmen des Sonderprogrammes „Stadt und Land“ (SP "S&L") mit einer Gesamtzuwendungssumme von ca. 1,5 Mio. € gefördert, mit Fördersätzen für die Gemeinde Geisleden und die Stadt Dingelstädt in Höhe von 75 % und für die Gemeinde Heuthen mit 90 % in Bezug auf die zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Gesamtlänge der mit den drei Vorhaben hergestellten Radverkehrsinfrastruktur beläuft sich auf etwa 8.100 m. Davon beträgt der Anteil der Gemeinde Geisleden 1.805 m, der Anteil der Gemeinde Heuthen 1.605 m, der Anteil der Stadt Dingelstädt in der Gemarkung Kreuzebra 978 m und in der Gemarkung Kefferhausen 3.715 m.

Der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur erfolgte in Asphaltbefestigung entweder als reiner Radweg in einer befestigten Breite von 2,50 m oder als kombinierter Rad-/Wirtschaftsweg für die Landwirtschaft in einer Breite von 3,00 m. Die Mehrkosten für den breiteren Ausbau der Abschnitte als gemeinsame Rad-/Wirtschaftswege wurden dabei nicht über das SP "S&L" gefördert.

 

Hintergrund:

Mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes stehen dem Freistaat Thüringen von 2020 bis 2030 insgesamt mehr als 57 Mio. Euro als Bundesfinanzhilfen zusätzlich für Investitionen in die flächendeckende Radverkehrsinfrastruktur zur Verfügung. Bisher wurden rund 27 Mio. € verausgabt. Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050. In Thüringen werden die Mittel aus dem Sonderprogramm in Anlehnung an die bereits bestehende Richtlinie des Landes zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur an die Kommunen ausgereicht.

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