Ministerin Susanna Karawanskij betont die Bedeutung der Öffentlichkeitsbeteiligung: „Bereits zum ersten Entwurf erreichten uns viele Anregungen, die in den zweiten Entwurf eingeflossen sind. Mir ist eine transparente und bürgernahe Verwaltung besonders wichtig. Mit der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie von Behörden und Verbänden wollen wir das Verständnis und die Akzeptanz für politische Entscheidungsprozesse erhöhen. Ich wünsche mir, dass sich die Thüringerinnen und Thüringer, Vereine, Verbände sowie Träger öffentlicher Belange erneut rege einbringen. Jede Stellungnahme ist wichtig und wird geprüft.“
Der zweite Entwurf zur Änderung des LEP wurde am 16. Januar 2024 von der Thüringer Landesregierung beschlossen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und des Landtags freigegeben.
Eine wesentliche Änderung im Vergleich zum ersten Entwurf ist, dass Nordhausen als zusätzliches Oberzentrum ausgewiesen wird und sich nun in jeder der vier Thüringer Planungsregionen mindestens ein Oberzentrum befindet. Zudem wurde das funktionsteilige Oberzentrum Südthüringen ergänzt. Dadurch sollen die vorhandenen oberzentralen Funktionen von Schmalkalden und Meiningen in das funktionsteilige Oberzentrum integriert werden. „Es ist bedauerlich, dass die gute Kommunikation und Kooperation meines Ministeriums mit den Städten der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Oberzentrum Südthüringen durch politische Partikularinteressen Kratzer erhalten hat. Wir müssen nun wieder auf den guten Weg des konstruktiven Austauschs zurückfinden, alle Beteiligten an einen Tisch holen, um das beste Ergebnis für Südthüringen und das ganze Land zu erzielen“, so Ministerin Karawanskij zur aktuellen Debatte um das funktionsteilige Oberzentrum Südthüringen.
Eine weitere wesentliche Änderung gegenüber dem ersten Entwurf betreffen die regionalen Teilflächenziele für den Ausbau der Windenergie. Im zweiten Entwurf haben sich die Flächenwerte für Mittelthüringen verringert, die für Südwestthüringen jedoch erhöht. Gründe dafür sind, dass bei der Neuberechnung Faktoren wie Luftverkehrsstandorte, Artenschutz und Siedlungsabstände noch stärker berücksichtigt wurden.
Mit dem zweiten Entwurf zur Änderung des LEP sollen weiterhin die tatsächlichen räumlichen Potenziale die Grundlage für die regionalen Teilflächenziele bilden. Die konkrete fachliche Herleitung der regionalen Teilflächenziele wird als Teil der Begründung zum zweiten Entwurf des LEP mit veröffentlicht und kann damit für jede und jeden nachvollzogen werden.
Die Verfahrensunterlagen können auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft abgerufen werden:
https://fortschreibung-lep.thueringen.de
Die Onlinebeteiligungsplattform ist ebenfalls dort zu finden. Darüber hinaus können die Verfahrensunterlagen ab 5. Februar bis zum 15. März 2024 im Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar und dessen Außenstellen in Gera, Sondershausen und Suhl eingesehen werden. Ort und Zeit können dem Bekanntmachungstext in Staatsanzeiger, vielen Amtsblättern sowie den Internetseiten entnommen werden.
Stellungnahmen an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft können bis 15. März 2024 übermittelt werden.

