Wohnungsbau stärken
Die BMK ist sich einig, dass in der Bau- und Wohnungswirtschaft akuter Handlungsbedarf besteht. Steigende Baupreise, hohe Zinsen, Inflation und Energiekrise, Fachkräftemangel und die Transformation des Energiesystems haben erhebliche Auswirkungen auf die Sektoren. Mit dem Votum des Freistaats forderte die BMK die Bundesregierung unter anderem auf, die Länder bei der Ausgestaltung neuer Förderprogramme im Bereich des Wohnens und Bauens frühzeitig einzubeziehen. Zudem sollen Zuschüsse und Darlehen zu einem attraktiveren Zins und längeren Laufzeiten angeboten und Förderprogramme langfristig und verbindlich mit ausreichend Haushaltsmitteln ausgestattet werden. Der Bund soll zudem ein Bürgschaftsprogramm für Darlehen im Bereich des Wohnungsbaus auflegen, um entsprechenden Unternehmen auskömmliche Finanzierungsbedingungen für Investitionen in neue Vorhaben zu gewährleisten.
Mit dem positiven Votum des Freistaats beschloss die BMK zudem ein Maßnahmenpaket, mit denen nachhaltiger bezahlbarer Wohnungsneubau ermöglicht bzw. erleichtert werden soll. Besonders hervorgehoben wurden hierbei die soziale Wohnraumförderung aber auch Maßnahmen im Bereich des Bauordnungsrechts wie die Beschleunigung von Verfahren, die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen sowie die modulare und serielle Bauweise.
Besondere Bedeutung kommt aber auch der vereinfachten Ausweisung von Wohnbauland durch die Gemeinden zu. „Die politisch formulierte Zielsetzung von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr in Deutschland lässt sich nur durch die zusätzliche Ausweisung von Wohnbauland erreichen“, so Ministerin Karawanskij. Sie betonte jedoch, dass die geforderte vereinfachte Erschließung von Wohnbauland nicht mit weiterer Versiegelung landwirtschaftlicher Nutzflächen einhergehen darf. „Gesellschaftlicher Bedarf nach günstigem Wohnraum darf nicht zulasten von fruchtbarem Ackerland und der Nahrungsmittelproduktion gehen.“
Insbesondere betont die BMK aber auch die Bedeutung des Wohnungsbestandes. Dieser soll mit Unterstützung des Bundes modernisiert und klimaneutral gemacht werden. Das kommt insbesondere Ländern wie Thüringen zugute, wo nur in wenigen Städten tatsächlich Neubaubedarf besteht.
Prozessoptimierung und Verstetigung der Städtebauförderung
Die BMK stellte zudem die Städtebauförderung als unverzichtbaren Eckpfeiler der Stadt- und Gemeindeentwicklung in den Fokus. Bei der Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen durch bedeutsame Investitionen der Länder sind die Städte und Gemeinden mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Darüber hinaus sind die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Personalsituation in den Verwaltungen genauso zu bewältigen, wie die Situation im Baugewerbe und die daraus folgenden Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte.
Die BMK einigte sich daher darauf, die Städtebauförderung mit konkreten Zielstellungen zu verbessern: Der Beratungs- und Abwicklungsaufwand zwischen Bund und Ländern soll reduziert, Verfahrenswege beschleunigt und Kommunen entlastet werden. Die Bauministerkonferenz erwartet, dass der Bund die Höhe der im Haushalt veranschlagten Städtebaufördermittel auf mindestens 790 Mio. Euro im Jahr verstetigt. Auf dieser Grundlage unterstrichen die Länder den Willen, noch nicht ausgegebene Bundesmittel der Städtebauförderung abzubauen. „Auch von Seiten des Bundes müssen dafür entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu gehören insbesondere eine ausreichende Mittelausstattung, verkürzte Entscheidungswege sowie der Verzicht auf neue, jeweils auf Einzelinvestitionen ausgerichtete Bundesprogramme aufzulegen“, so Ministerin Karawanskij.

