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Medieninformation Bauministerin Susanna Karawanskij stellt 12-Punkte-Programm zur energetischen Sanierung der Landesgebäude vor


Ministerin Karawanskij: „Die energetische Sanierung und somit Reduzierung der CO2-Emissionen der landeseigenen Gebäude ist dabei Schlüssel und Kernaufgabe. Die öffentliche Hand muss Vorbild beim Klimaschutz sein“

Das Kabinett hat heute das 12 Punkte-Programm „Energetische Sanierung Landesgebäude 2030 ff." bestätigt. Mit diesem soll das Ziel der Klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030 weiter vorangetrieben werden. Das Programm wurde vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in enger Abstimmung mit den Ressorts erarbeitet. Es enthält kurz-, mittel- und insbesondere auch langfristige Maßnahmen auf dem Weg zur klimaneutralen Landesverwaltung. „Die energetische Sanierung und somit Reduzierung der CO2-Emissionen der landeseigenen Gebäude ist dabei Schlüssel und Kernaufgabe. Die öffentliche Hand muss Vorbild beim Klimaschutz sein“, so Ministerin Susanna Karawanskij.

810 energetisch relevante Landesgebäude stehen dabei im Mittelpunkt des Handelns. Der größte Teil der durch die Landesverwaltung verursachten CO2-Emissionen entfallen auf den Betrieb landeseigener Gebäude. Wichtigster Aspekt des 12-Punkte-Programms ist daher die strategische und priorisierte Umsetzung der energetischen Sanierung der Landesgebäude als herausgehobene Daueraufgabe der Landesverwaltung in den nächsten Jahrzehnten. Um die energetische Sanierung zu beschleunigen, wird diese künftig auf drei Säulen ausgerichtet.

In Säule 1 sollen planmäßige Hochbaumaßnahmen in Bestandsgebäuden noch konsequenter als bisher um notwendige energetische Maßnahmen in den jeweiligen Gebäuden erweitert werden. Damit soll ein dauerhaftes Basisniveau energetischer Sanierung sichergestellt und gewährleistet werden. Energetische Betrachtungen werden bei jeder geplanten Baumaßnahme in Landesliegenschaften obligatorisch. Zusätzlich zu diesem klassischen Bauprogramm soll in Säule 2 die energetische Untersuchung und Sanierung von Gebäuden priorisiert werden. In Säule 3 sollen energetische Maßnahmen in Bestandsgebäuden im Rahmen von Energiespar-Contracting und Energieliefer-Contracting vorangebracht werden.

Auch die stetige Erhöhung der energetischen Sanierungsrate der Landesgebäude wurde vom Kabinett beschlossen. Die Zielgröße liegt bei 3 %. In einer ersten Zwischenstufe bis 2027 wird eine Sanierungsrate von 2 % angestrebt. Die Gesamtkosten für die energetische Sanierung der 810 relevanten Landesgebäude liegt im hohen dreistelligen Millionen-Euro-Bereich.

„Für die qualifizierte Vorbereitung, Steuerung und Projektleitung dieser Maßnahmen benötigen wir dringend zusätzliches Fachpersonal in der Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung. Dem stehen künftig verringerte Betriebskosten durch Energieeinsparungen gegenüber. Die energetisch relevanten Landesgebäude sollen der Öffentlichkeit zudem als Vorbilder für die Gebäuderenovierung dienen. Sie sollen beispielhaft verdeutlichen, dass klimapolitische Ziele im Einklang mit Kosteneffizienz, Ökologie und Funktionalität von Hochbaumaßnahmen umgesetzt werden können“, so Ministerin Karawanskij.

Darüber hinaus hat das Kabinett heute dem vom Infrastrukturministerium vorgeschlagenen Zielwert für CO2-Emissionsreduktion durch energetische Maßnahmen zugestimmt. Der Zielwert im Bereich der Wärmeversorgung der Landesgebäude (ohne Hochschulen) liegt bei mindestens 1.400 eingesparten Tonnen CO2 pro Jahr bis 2030. Die Hochschulen sollen bei der Wärme 1.100 Tonnen CO2 pro Jahr reduzieren. Beschlossen wurde auch, die Versorgung aller Landesgebäude mit Ökostrom fortzuführen.

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