Der Hintergrund des Thüringer Antrags ist, dass im Entwurf des Bundeshaushalts 2024 der angekündigte Umbau der deutschen Nutztierhaltung zu einem deutlich höheren Tierwohlniveau nur unzureichend finanziell untersetzt ist. Als Reaktion auf den Haushaltsentwurf des Bundes legte sein eigens berufenes Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung im August 2023 die Arbeit nieder. Thüringen ist neben Bayern ein Bundesland, dass eine eigene Tierwohlförderung für schweinehaltende Betriebe anbietet. Anfang 2023 wurde die Thüringer Tierwohlförderung insbesondere im Schweinehaltungsbereich nochmals erweitert. Bis 2027 stehen hierfür insgesamt 30 Mio. Euro EU- und Landesmittel bereit. Alleine in diesem Jahr wurden den tierhaltenden Betrieben rund 4 Mio. Euro bewilligt. „Wir fördern in Thüringen tierwohlgerechte Haltung, um Agrarbetrieben Investitionsanreize für neue Haltungssysteme zu bieten. Damit wir bei der tierwohlgerechten Nutztierhaltung schneller vorankommen, sind wir jedoch auf die versprochenen Mittel des Bundes angewiesen“, so Ministerin Karawanskij.
Die AMK beschloss zudem, die geplanten drastischen Mittelkürzungen des Bundes von 293 Mio. Euro in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) nicht hinzunehmen. „Die Kürzungen hätten massive negative Folgen für die Förderung zentraler Projekte zur weiteren Entwicklung der ländlichen Regionen sowie für den Ökolandbau, die Biodiversität und die Waldrettung. Wir haben daher den Bund aufgefordert, die GAK-Förderung ausreichend finanziell auszustatten“, so Ministerin Karawanskij.

