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Medieninformation Agrarministerkonferenz in Kiel: Thüringer Antrag zum Umbau einer tierwohlgerechten Nutztierhaltung beschlossen


Die Agrarminister:innenkonferenz (AMK) beschloss heute in Kiel den Thüringer Antrag zum notwendigen Umbau der Nutztierhaltung zu mehr Tierwohl. Der Bund wird aufgefordert, ausreichend Finanzmittel dafür bereitzustellen, um den Landwirtinnen und Landwirten mehr Planungssicherheit bei entsprechenden Investitionen zu geben. Ministerin Susanna Karawanskij verdeutlicht: „Es ist ein klares Signal an den Bund, dass er zu seiner Verantwortung stehen muss, den Umbau der Nutztierhaltung voranzubringen. Das erwarten die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Landwirtinnen und Landwirte. Es ist breiter Konsens, eine solide Förderung für mehr Tierwohl in der Landwirtschaft zu schaffen. Die Bundesregierung muss liefern und den Auftrag der AMK im Bundeshaushalt 2024 verankern.“

Der Hintergrund des Thüringer Antrags ist, dass im Entwurf des Bundeshaushalts 2024 der angekündigte Umbau der deutschen Nutztierhaltung zu einem deutlich höheren Tierwohlniveau nur unzureichend finanziell untersetzt ist. Als Reaktion auf den Haushaltsentwurf des Bundes legte sein eigens berufenes Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung im August 2023 die Arbeit nieder. Thüringen ist neben Bayern ein Bundesland, dass eine eigene Tierwohlförderung für schweinehaltende Betriebe anbietet. Anfang 2023 wurde die Thüringer Tierwohlförderung insbesondere im Schweinehaltungsbereich nochmals erweitert. Bis 2027 stehen hierfür insgesamt 30 Mio. Euro EU- und Landesmittel bereit. Alleine in diesem Jahr wurden den tierhaltenden Betrieben rund 4 Mio. Euro bewilligt. „Wir fördern in Thüringen tierwohlgerechte Haltung, um Agrarbetrieben Investitionsanreize für neue Haltungssysteme zu bieten. Damit wir bei der tierwohlgerechten Nutztierhaltung schneller vorankommen, sind wir jedoch auf die versprochenen Mittel des Bundes angewiesen“, so Ministerin Karawanskij.

Die AMK beschloss zudem, die geplanten drastischen Mittelkürzungen des Bundes von 293 Mio. Euro in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) nicht hinzunehmen. „Die Kürzungen hätten massive negative Folgen für die Förderung zentraler Projekte zur weiteren Entwicklung der ländlichen Regionen sowie für den Ökolandbau, die Biodiversität und die Waldrettung. Wir haben daher den Bund aufgefordert, die GAK-Förderung ausreichend finanziell auszustatten“, so Ministerin Karawanskij.

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