Der Hintergrund des Thüringer Antrags ist, dass die Borchert-Kommission (Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung) am 22. August 2023 ihre Arbeit für beendet erklärte. Sie begründet diese Entscheidung mit den fehlenden politischen Voraussetzungen und der mangelnden Finanzausstattung im Bundeshaushalt 2024 für den geplanten Umbau der deutschen Nutztierhaltung zu einem deutlich höheren Tierwohlniveau. Als Reaktion auf die Entscheidung der Borchert-Kommission hatte Ministerin Karawanskij angekündigt, bei der Herbst-AMK gemeinsam mit den anderen Ländern die Bundesregierung zur Einhaltung des versprochenen Umbaus der Nutztierhaltung aufzufordern.
In vorherigen Agrarministerkonferenzen hatten sich alle Länder für die Umsetzung der Vorschläge der Borchert-Kommission ausgesprochen. Für den angestrebten Umbau müssen Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend informiert, tier- und umweltgerechte Haltungsformen durch die Förderung investiver Vorhaben unterstützt sowie das Bau- und Genehmigungsrecht angepasst werden. Ministerin Karawanskij betont: „Ein tragfähiges Gesamtkonzept zum Umbau der Tierhaltung ist notwendig, um deutschen Tierhalterinnen und Tierhaltern Zukunftsperspektiven in einem sich ändernden Markt zu eröffnen. Der Bund steht hier in der Pflicht, seine Versprechen zu halten.“

