Seitenbeginn Zur Hauptnavigation Zum Seiteninhalt

Medieninformation 186.000 Euro Fördermittel für neue Energien auf alten Gebäuden im Altenburger Land


Der Verein Altenburger Bauernhöfe e. V. erhält fast 186.000 Euro Fördermittel der Regionalentwicklung, um ein gemeinsames modernes Energiemanagement umzusetzen. Mit dem Vorhaben wird ein Energiemanager finanziert, der in Zusammenarbeit mit dem Kreisbauernverband Altenburg e. V. sowie den Kleingartenverbänden im Altenburger Land geeignete Flächen für die Installation von Photovoltaikanlagen auf ländlichen Gebäuden wie Bauernhöfe, Kleingartenanlagen sowie weitere Flächenpotenziale identifiziert. Hierzu wird zudem ein vernetztes Regionalmanagement aufgebaut, um regionale Vereine, Kommunen und Bürger:innen in das Projekt einzubinden.

Foto: Altenburger Bauernhöfe e.V.
Foto: Altenburger Bauernhöfe e.V.

„Mit dem Projekt werden mehrere wichtige Ziele für die Entwicklung des ländlichen Raums verfolgt und miteinander kombiniert. Über den Aufbau regionaler Netzwerke wird der Ausbau klimafreundlicher Energien auf bereits erschlossenen Flächen vorangebracht, indem unter anderem eine Zusammenstellung möglicher Potenzialflächen zur Energiegewinnung auf dem Land entsteht und genutzt wird“, fasst Staatssekretär Torsten Weil das Projektkonzept zusammen.

Das Modellprojekt läuft bis Ende 2025 und die Gesamtkosten von 206.342 Euro werden zu 90 Prozent mit 185.708 Euro vom TMIL gefördert. Mit dem Vorhaben wird eine modellhaft, regional angelegte Kooperation angestrebt, die innovative Lösungen für interkommunale Herausforderungen entwickelt. Weitere Kooperationspartner im Projekt sind der Kreisbauernverband Altenburg e. V., die Kleingartenverbände im Altenburger Land sowie das Landratsamt Altenburger Land.

Die Förderung erfolgt über den Teil C „Modellprojekte“ der Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zu Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels.

Die Modellprojekte genießen eine Sonderstellung und können mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben unterstützt werden. Förderfähig sind Projekte, die einen neuartigen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse oder Sicherung der Daseinsvorsorge leisten. Modellprojekte haben eine maximale Laufzeit von 3 Jahren und eine maximale Förderhöhe von 200.000 €.

Förderanträge zur o. g. Richtlinie für 2024 müssen bis zum 30. September 2023 im Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft eingereicht werden.

Neueste Beiträge

Diese Seite teilen

Weitere Werkzeuge