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Medieninformation: Staatssekretär Dr. Knoblich beim Auftakt der Abstandskampagne der AGFK-TH: „Nur wer sich sicher fühlt, steigt auch aufs Rad“


Staatssekretär Dr. Tobias J. Knoblich nahm heute am Auftakt der Abstandskampagne der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Thüringen e. V. (AGFK-TH) teil. Ziel der Kampagne ist es, auf den seit 2020 in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgeschriebenen Mindestüberholabstand zu Radfahrenden von 1,50 m innerorts und 2,00 m außerorts aufmerksam zu machen. Sie soll ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Respekt, gegenseitiger Rücksichtnahme und Sicherheit auf den Straßen des Freistaates sein.

„Mit einfachem Verhalten – wie Abstandhalten – kann jeder einen Unterschied machen. Wer Rad fährt, schützt das Klima – wer Auto fährt, schützt Radfahrende durch Abstand“, so Staatssekretär Dr. Knoblich in seinem Grußwort. „Die Abstandskampagne ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Respekt auf unseren Straßen. Die Botschaft muss immer wieder klar und deutlich lauten: alle Verkehrsteilnehmenden tragen Verantwortung“, fügte er hinzu.

Für den Auftakt der Abstandskampagne wählte die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Thüringen (AGFK-TH) ganz bewusst den Weltfahrradtag am 3. Juni. Mitorganisierende Partner sind der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club e. V (ADFC Thüringen), die Landesverkehrswacht Thüringen und der Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD). Der Weltfahrradtag steht symbolisch für eine umweltgerechte Verkehrswende und die Würdigung des Fahrrads als zukunftsweisendes Verkehrsmittel. „Aber nur, wenn sich Menschen sicher fühlen, steigen sie auch aufs Rad. Sichere Bedingungen fördern den Radverkehr – und damit eine nachhaltige Mobilität für alle Thüringerinnen und Thüringer. Ausreichender Überholabstand gehört zu sicheren Bedingungen für Radfahrer zwingend dazu“, so der Staatssekretär.

Vielfältige Studien – u.a. des ADFC, verschiedener Hochschulen und Kommunen -  zeigen auf, dass ein Großteil der Autofahrenden den in der StVO verankerten Mindestabstand zu Radfahrenden nicht einhält. Innerorts sind es nur ca. 50 bis 60 Prozent, die den Mindestabstand einhalten. Die Polizeiliche Unfallstatistik Thüringens erfasst jedoch keine expliziten Zahlen von zu geringem Seitenabstand. Aktuell gibt es auch keine zugelassenen Messgeräte in Thüringen, die Verstöße gegen den gesetzlichen Überholabstand zuverlässig erfassen und auswerten können.

„Um dem Problem des unzureichenden Überholabstands noch besser beizukommen, braucht es also mehrere Faktoren. Neben besseren Datengrundlagen, gezielten Verkehrskontrollen und polizeilichen Sensibilisierungsgesprächen, gehören dazu auch Pilotprojekte, öffentliche Apelle und konsequente Öffentlichkeitsarbeit“, so Staatssekretär Dr. Knoblich. „Die Abstandskampagne der AGFK und ihrer Mitstreiter tut genau das unermüdlich. Als Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur unterstützen wir das Projekt gerne und prüfen derzeit auch eine Förderung der Kampagne“, fügte er abschließend hinzu.

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