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Neue Antragsrunde für die Thüringer Junglandwirteförderung: seit 2023 bereits 28 Unternehmen von Junglandwirtinnen und Junglandwirten gefördert


Ab sofort können wieder Anträge zur Förderung der Niederlassung von Junglandwirten gestellt werden. Die Antragsfrist läuft bis zum 31.01.2025. Mit bis zu 70.000 Euro werden landwirtschaftliche Unternehmen gefördert, die von Junglandwirtinnen und Junglandwirten erstmalig gegründet oder übernommen wurden. „Der demografische Wandel beeinflusst den Landwirtschaftssektor und unsere Agrarstruktur. Das Durchschnittsalter der Landwirte liegt bei 53 Jahren, jeder Vierte ist älter als 55 und nur für jeden dritten Betrieb steht eine Hofnachfolge in Aussicht. Mit unserer Junglandwirteförderung unterstützen wir den Generationswechsel. Die bereits bewilligten 28 Anträgen sind ein wichtiger Schritt für eine zukunftsfähige Landwirtschaft“, sagt Thüringens geschäftsführende Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Susanna Karawanskij.

Auf Grundlage des GAP-Strategieplanes der Bundesrepublik Deutschland 2023 – 2027 legte der Freistaat Thüringen 2023 die mit EU- Mitteln finanzierte „Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Junglandwirten“ auf. Seit Beginn der Förderung profitierten bereits insgesamt 28 Unternehmen von der Starthilfe des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL). Das sind acht mehr als ursprünglich für diesen Zeitraum geplant. Die Mittel werden innerhalb von drei Jahren in Tranchen zu 50 %, 35% und 15 % der bewilligten Fördersumme ausgezahlt. Damit können unter anderem laufende Betriebsausgaben oder Investitionen finanziert werden. Bisher wurden insgesamt 1.169.700 Euro Fördermittel ausgezahlt. Das heißt, dass alle Unternehmen ihre jeweiligen Jahrestranchen erhalten haben.

Im ersten Antragsjahr gingen 25 Anträge ein, von denen letztlich 13 bewilligt werden konnten. Darunter waren drei Junglandwirtinnen. Anträge mussten unter anderem abgelehnt werden, weil die Anteile der Betriebsgründer bzw. -nachfolger am Unternehmen zu gering waren, die Betriebsgründung länger als zwei Jahre zurücklag oder es keine Betriebe der landwirtschaftlichen Primärproduktion waren. In diesem Jahr wurden 16 von 20 eingereichten Förderanträgen bewilligt. Ein bewilligter Antrag wurde leider wieder zurückgegeben. Von den verbliebenen 15 geförderten Betrieben werden vier von Junglandwirtinnen geführt.

Ministerin Karawanskij wertet die Förderung als Erfolg: „Es sind in jedem Antragsjahr mehr Anträge eingegangen als erwartet. Aufgrund der hohen Nachfrage haben wir sogar zusätzliche Mittel bereitgestellt, um keinen förderfähigen Antrag ablehnen zu müssen. Wir haben ein neues, bedarfsgerechtes Instrument geschaffen, mit dem wir erfolgreich Junglandwirte und Junglandwirtinnen auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen. Mit der Förderung verfolgen wir das Ziel, regional verankerte Agrarbetriebe in Thüringen zu erhalten.“

Für 2025 fortfolgend geht das TMIL weiter von einem beständigen Interesse an der Förderung aus. Alle Informationen dazu sind auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamts als zuständige Bewilligungsbehörde unter folgendem Link abrufbar

Informationen zur Junglandwirteförderung

Fragen zur Antragstellung werden dort jederzeit gern beantwortet. 

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