Straßennetz
Nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Thüringer Straßengesetz werden Straßen durch eine Widmung zu öffentlichen Straßen. Entsprechend der Verkehrsbedeutung erfolgt dabei eine Unterteilung in verschiedene Straßenklassen:
- Bundesautobahnen
- Bundesstraßen
- Landesstraßen
- Kreisstraßen
- Gemeindestraßen
- sonstige öffentliche Straßen
Das aktuelle Straßennetz des Freistaats Thüringens können Sie, auf der vom Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr bereitgestellten Straßennetzkarte bzw. der Längenstatistik sehen.
Straßen sind entsprechend ihrer tatsächlichen Verkehrsbedeutung einzustufen. Ändert sich ihre Verkehrsbedeutung oder sind sie nicht in die richtige Straßenklasse eingeordnet, so sind sie entsprechend umzustufen. Dies betrifft insbesondere alle ehemaligen Bezirksstraßen der DDR, die mit Verabschiedung des Thüringer Straßengesetzes vorläufig zu Landesstraßen erklärt wurden. Bei ihnen besteht der gesetzliche Auftrag, ihre tatsächliche Verkehrsbedeutung zu prüfen und sie gegebenenfalls umzustufen. Hat eine öffentliche Straße keine Verkehrsbedeutung mehr, kann sie eingezogen werden. Nach der Einziehung steht sie dem öffentlichen Verkehr nicht mehr zur Verfügung.
Bundes- und Landesstraßen sind abschnittsweise mit straßenbegleitenden Radwegen ausgestattet, die dazu beitragen, Lücken im Thüringer Radverkehrsnetz zu schließen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite zum Radverkehr.

Weiterführende Links
Allgemeine Rundschreiben zum Straßenbau
Daten und Fakten
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