Landesstraßenbedarfsplan 2030
Der Landesstraßenbedarfsplan (LStrBPl) ist der strategische Rahmen für die Entwicklung der Straßenverkehrsinfrastruktur des Freistaats. In ihm werden die Ergebnisse optimierter Erhaltungs- und Neubaustrategien und deren Finanzierung dargestellt. Bis zum Jahr 2030 wird mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von etwa einer Milliarde Euro gerechnet. Für die Erhaltung sowie den Um- und Ausbau werden fast 90 Prozent aller verfügbaren Mittel eingesetzt. Für die Bewertung der Maßnahmen wurden zahlreiche Indikatoren verwendet. Dazu gehören unter anderem die Verkehrsbelastung, der Zustand der Infrastruktur, die Verkehrssicherheit und die Betroffenheit von Lärm genauso wie Raumentwicklung und Umweltverträglichkeit.
Text in Leichter Sprache zum Landesstraßenbedarfsplan 2030
Umweltbericht zum Landesstraßenbedarfsplan 2030
Der Umweltbericht dokumentiert den Prozess der Ermittlung und Berücksichtigung der Umweltbelange während der Gesamtplanerarbeitung. Dabei ist insbesondere zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten, inwieweit durch die Festlegungen des LStrBPl ein Rahmen für Vorhaben mit voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen gesetzt wird, welche Planungsalternativen ggf. in Betracht kommen und welcher Gestaltungsspielraum für die nachfolgenden Planungsebenen gelassen wird, um voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen zu vermeiden oder zu minimieren. Die Umweltprüfung orientiert sich am Maßstab und der Aussagenschärfe des LStrBPl.
Umweltbericht zum Landesstraßenbedarfsplan 2030
Bericht zur Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit
Vom 24.07. bis zum 01.10.2018 fand eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung für den Landesstraßenbedarfsplan 2030 statt. Der Plan konnte im Landesamt für Bau und Verkehr und den regionalen Straßenbauämtern sowie im Internet eingesehen werden. Stellungnahmen konnten schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Zur Äußerung konnte auch ein Online-Formular genutzt werden.
Bericht zur Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit zum Entwurf des Landesstraßenbedarfsplan
Fortschreibung der Erhaltungsplanung des Landesstraßenbedarfsplans 2030
Infrastrukturanlagen für den Fahrzeugverkehr unterliegen durch ihre Nutzung und durch Umwelteinflüsse einem Verschleiß. Zur Überwachung und als Basis für die Erhaltungsplanung werden Fahrbahnen und Bauwerke einer zyklischen Zustandserfassung unterzogen. Eine regelmäßige Fortschreibung der Erhaltungsplanung ist daher planmäßiger Gegenstand des Landesstraßenbedarfsplans 2030, um sich ändernde Zustandsentwicklungen im Straßennetz und Bauwerksbestand sowie sich ändernde finanzielle und personelle Randbedingungen in geeignetem Umfang berücksichtigen zu können. Im vorliegenden Dokument ist die aus vielfältigen Randbedingungen resultierende und erforderliche Fortschreibung der Erhaltungsplanung für das Landesstraßennetz für den Zeitraum 2021 bis 2025 dokumentiert. Die Fortschreibung der Erhaltungsplanung ist insofern eine Aktualisierung der entsprechenden Abschnitte des Landesstraßenbedarfsplans 2030 (siehe oben).
Fortschreibung Landesstraßenbedarfsplan 2030
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