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Bundesverkehrswegeplan 2030/ Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen

Ein Bundesverkehrswegeplan wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen. Er enthält alle beabsichtigten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte sowie den Erhaltungsbedarf. Beim BVWP handelt es sich um ein Rahmenprogramm und Planungsinstrument, er ist jedoch kein Finanzierungsplan oder -programm und hat keinen Gesetzescharakter. Er gilt für den angegebenen Zeitraum (in der Regel 10 bis 15 Jahre).
Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 wurde am 03.08.2016 vom Bundeskabinett beschlossen.

Das Sechste Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (6. FStrAbÄndG) vom 23.12.2016, dessen Anlage der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist, ist am 31.12.2016 in Kraft getreten.

Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthält für Thüringen insgesamt 87 Vorhaben in den Dringlichkeitskategorien laufende und fest disponierte Vorhaben (FD), vordringlicher Bedarf (VB), weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) und weiterer Bedarf (WB).

Er ist Grundlage für Planung und Neubau der enthaltenen Vorhaben in den Kategorien FD und VB im Geltungszeitraum bis 2030. Für die Vorhaben des WB* besteht nur Planungsrecht, eine Umsetzung ist erst nach 2030 möglich.

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