
Jagd in Thüringen
Fauna und Flora sind gleichberechtigte Bestandteile der biologischen Vielfalt in Wald und Feld. Ein Teil dieser Fauna sind die heimischen jagdbaren Wildtierarten. In bestimmten Regionen wirken sich überhöhte Schalenwildbestände negativ auf den Wald und insbesondere die Entwicklung struktur- und artenreicher Mischwälder aus. In der Feldflur sorgen besonders Schwarzwildbestände für Schäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Daneben führen Lebensraumzerschneidung und damit einhergehende Verinselung von Populationen insbesondere bedrohter Arten (z. B. Rauhfußhühner) zu Problemen hinsichtlich der genetischen Vielfalt.
Thüringer Jagdrecht
Hier finden Sie die aktuellen jagdrechtlichen Bestimmungen (Gesetze und Verordnungen) sowie dem Thüringer Jagdgesetz.
Bei der Jagd gelten eine ganze Reihe von rechtlichen Vorschriften, wie beispielsweise hinsichtlich des Waffenrechtes, des Tierschutzrechtes, des Naturschutzrechtes, des Lebensmittelrechtes (Wildhygiene), des Tierseuchenrechtes, des Tierkörperbeseitigungsrechtes, des Abfallrechtes etc., die über das spezifische Jagdrecht hinausgehen. Für nähere Informationen zu diesen Rechtsgebieten wird auf entsprechende Websites der zuständigen Fachverwaltungen verwiesen.
Die Jagdmöglichkeiten im Wald der Landesforstanstalt finden Sie auf der Internetseite von ThüringenForst AöR unter der Rubrik „Produkte und Service“.
Fauna und Flora sind gleichberechtigte Bestandteile der biologischen Vielfalt in Wald und Feld. Ein Teil dieser Fauna sind die heimischen jagdbaren Wildtierarten. In bestimmten Regionen wirken sich überhöhte Schalenwildbestände negativ auf den Wald und insbesondere die Entwicklung struktur- und artenreicher Mischwälder aus. In der Feldflur sorgen besonders Schwarzwildbestände für Schäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Daneben führen Lebensraumzerschneidung und damit einhergehende Verinselung von Populationen insbesondere bedrohter Arten (z. B. Rauhfußhühner) zu Problemen hinsichtlich der genetischen Vielfalt.
Insgesamt gehen Experten davon aus, dass regional insbesondere Rot- und Rehwild noch in einer Dichte vorhanden sind, die einer weiteren aktiven Regulierung bedarf. Neben der effektiveren Rot- und Rehwildbejagung ist eine forcierte, weidgerechte Fuchs- und Schwarzwildbejagung unumgänglich, um einerseits die Entwicklung des Niederwildes (Hase, Fasan usw.) zu fördern und andererseits das Ausbrechen von Wildseuchen (Schweinepest, Tollwut) sowie das Auftreten übermäßiger Wildschäden in der Landwirtschaft zu verhindern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dies nur mit erfolgsorientierten Jagdmethoden gelingen kann, die den wildbiologischen Eigenarten der jeweiligen Raub- bzw. Schalenwildart Rechnung tragen.
Förderung des Jagdwesens
Hier finden Sie die Thüringer Richtlinie zur Förderung des Jagdwesens, allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung, den Finanzierungsplan sowie den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Jagdabgabe des Freistaats Thüringen.
Links und Downloads
- Thüringer Richtlinie zur Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe (Förderrichtlinie ThürFRLJa) vom 3. März 2022 (ThürStAnz S. 440), in der jeweils geltenden Fassung
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung von Mitteln aus der Thüringer Jagdabgabe mit Finanzierungsplan, Stand: 2023
- Mittelanforderung, Stand: 2023
- Verwendungsnachweis, Stand: 2023
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 ThürLHO, in der jeweils geltenden Fassung
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Thüringens Staatssekretär für Landwirtschaft und Forsten Torsten Weil weiht heute in Niederkrossen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Thüringens erste fahrbare Wildkühl- und Zerwirkkammer ein. „In der Kammer kann gestrecktes Wild schnell unter geltenden Hygienevorschriften verarbeitet werden“, sagt Staatssekretär Weil. „Der mobile Zerwirkraum wird zudem als Schulungszentrum genutzt werden. Jägerinnen und Jäger können so jagdortnah und unkompliziert alle Aspekte der fachgerechte Wildbret-Verarbeitung nähergebracht werden, vom Zerwirken bis zum Abpacken.“ zur Detailseite
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Wiederbewaldung und Waldumbau: Schonzeit für Rehböcke und Schmalrehe auf den 1. April verkürzt
Klimawandel und Borkenkäferbefall haben massive Waldschäden verursacht. Neben der Schadbeseitigung sind Wiederbewaldung und Waldumbau die Hauptaufgaben der Waldbesitzenden. Um diese Arbeit wirksam zu unterstützen sowie die Mühen und Kosten der Aufforstung nicht zu gefährden, wird die Schonzeit für Rehböcke und Schmalrehe auf den 1. April verkürzt. „Wir müssen nach den massiven Waldschäden der vergangenen Jahre die Wiederbewaldung noch effizienter voranbringen. Die Waldverjüngung und der Waldumbau werden zunehmend durch Wildverbiss bedroht. Gerade die jungen Triebe der Waldbäume sind ein besonderer Leckerbissen für das Rehwild. Deshalb ist der Forstausschuss des Landtags unserer Empfehlung gefolgt und hat der Schonzeitverkürzung zugestimmt“, so Ministerin Susanna Karawanskij. zur Detailseite
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Überarbeitete Ausführungsverordnung zum Thüringer Jagdgesetz veröffentlicht
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