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Wohnraumförderprogramme

Wohnraumförderprogramme des Landes und der Thüringer Aufbaubank

Freistaat unterstützt Familien mit Kindern beim Ersterwerb von Wohneigentum in Thüringen - Förderrichtlinie Wohneigentum für Familien – RLFamWoE

 

 

Häufig gestellte Fragen

  • Wer wird gefördert?

    Ehepaare, in einer Hausgemeinschaft lebende Paare oder Lebenspartner sowie Alleinerziehende können Anträge auf Förderung stellen. Voraussetzung ist, dass in deren Haushalt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Kind unter 18 Jahren mit Kindergeldanspruch gemeldet ist.

  • Was wird gefördert?

    Die Förderung wird nur für den erstmaligen Erwerb einer Wohnimmobilie in Thüringen ausgereicht. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Antragstellenden die Wohnimmobilie als Hauptwohnung und mindestens für fünf Jahre selbst nutzen werden. Mit Wohnimmobilien sind Wohnhäuser und Wohnungen (sowohl Neubau wie Bestand) gemeint. Auch der Erwerb von Baugrundstücken, die für Wohnbebauung geeignet sind, ist förderfähig.

     

  • Wie hoch ist der Fördersatz?

    Der Zuschuss beträgt fünf Prozent des im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreises der Wohnimmobilie bzw. des geeigneten Grundstücks. Die maximale Bemessungsgrundlage ist der im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis bis zu einer Höhe von 400.000 Euro für den Erwerb von selbstgenutzten Wohneinheiten oder Eigentumswohnungen und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro für den Erwerb von Grundstücken. Liegen die Erwerbskosten darüber, so erfolgt keine Förderung für den die genannten Bemessungsgrenzen übersteigenden Teil.

  • In welchem Zeitraum kann der Ersterwerb von Wohneigentum gefördert werden?

    Anträge auf Förderung können für Wohnimmobilien gestellt werden, die ab dem 2. Januar 2024 erworben wurden (Beurkundung des notariellen Kaufvertrags).

  • Wie erfahre ich, ob ich antragsberechtigt bin?

    Auf der Website der Thüringer Aufbaubank unter www.aufbaubank.de/wohnen können Sie einen Fördercheck zur Antragsberechtigung durchführen. Zudem ist unter 0800 - 100 12 38 eine kostenfreie Hotline eingerichtet (Mo - Do 9 - 17 Uhr | Fr 9 - 14 Uhr).

  • Wo sind die Förderanträge zu stellen?

    Bitte reichen Sie Anträge über das Förderportal der Thüringer Aufbaubank (TAB-Portal) ein. Um einen Antrag stellen zu können, benötigen Sie einen Account im TAB-Portal. Falls Sie noch keinen Account haben, ist eine einmalige Registrierung notwendig, die Sie über das Förderportal (unter: ecohesion.aufbaubank.de/) vornehmen können. Unter der Rubrik „Registrierung eines neuen Nutzers“ können Sie eigene Daten eingeben. Sodann wird der Verifizierungslink per E-Mail übersandt.

  • Was muss bei der TAB zur Antragstellung eingereicht werden?

    Alle Unterlagen müssen zur Antragstellung ausschließlich digital im TAB-Portal eingereicht werden.

    • vollständiger, notariell beurkundeter Kaufvertrag
    • Grunderwerbsteuerbescheid und entsprechender Zahlungsbeleg (z. B. Kontoauszug)
    • Kindergeldbescheinigung oder anderer Nachweis zum Bezug des Kindergeldes
    • Nachweis der Eignung zur Wohnbebauung (für den Erwerb von Grundstücken)
    • Amtliche Meldebescheinigungen für alle im Förderantrag genannten Familienmitglieder (soweit bereits vorliegend)

    Der Antrag im Online-Portal der TAB kann nur gestellt werden, wenn alle Informationen und Unterlagen vollständig vorliegen.

    Für den Antrag wird Ihre Unterschrift benötigt.
    Nur mit Ihrer Unterschrift kann der Antrag seine volle Gültigkeit entfalten und bearbeitet werden. Für die Unterschrift gibt es die Möglichkeit, das Antragsformular ausgefüllt auszudrucken und unterschrieben per Post an die TAB zu schicken. 

    Die Anschrift lautet:
    Thüringer Aufbaubank
    Gorkistraße 9
    99084 Erfurt

    Als zweite Option wird Ihnen im Förderportal auch die digitale Signatur (mit dem sign-me Service der Bundesdruckerei Berlin) zur Verfügung gestellt, welche keine postalische Einreichung erforderlich macht. 

  • Was passiert, wenn die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausgeschöpft sind?

    Werden mehr Anträge eingereicht als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, so entscheidet die Reihenfolge der vollständig eingereichten Anträge über eine Förderung.

Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen für die Programmjahre 2023 bis 2025

Trotz und gerade wegen der aktuellen Entwicklungen in der Baubranche ist das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft bestrebt, Bauwillige im sozialen Mietwohnungsbau im Rahmen der Wohnungsbauförderrichtlinie gut zu unterstützen. Eine Kompensation durch höhere Mieten sollte und kann nicht das Mittel der Wahl sein.

Seit dem Programmjahr 2023 arbeitet der Freistaat mit einer neu aufgesetzten Wohnungsbauförderrichtlinie. Die unterschiedlichen Bedarfe und Entwicklungsperspektiven der großen Städte in Thüringen einerseits und des ländlichen Raums andererseits werden bei der Wohnungsbauförderung des Freistaats nun differenziert berücksichtigt.

Mit der neuen Richtlinie fördert der Freistaat weiter verlässlich den Mietwohnungsneubau, setzt aber verstärkt auf Maßnahmen zur Modernisierung und Umnutzung von Gebäuden und Wohnraum und damit auf ressourcensparendes Bauen im Bestand. Gemeinschaftliche, generationsübergreifende und altersgerechte Wohnformen sowie Vorhaben von gemeinwohlorientierten Trägern werden nun stärker berücksichtigt. Neben bisher bekannten Zuschüssen für Energieeffizienz, Barrierefreiheit und eine verlängerte Belegungsbindung gibt es weitere Zuschüsse für ökologisch nachhaltiges Bauen oder die Aufwertung von Ortskernen. Berücksichtigt werden auch architektonisch, städtebaulich oder gebäudebedingte Mehrkosten für Bauherren sozialer Wohnungsbauprojekte.

Die überarbeitete Thüringer Wohnungsbauförderrichtlinie ist im Vergleich zum vormaligen Regelwerk deutlich verschlankt. Ziel ist es, das Förderverfahren insgesamt zu beschleunigen.

Richtlinie zum Innenstadtstabilisierungsprogramm (ISSP)

Wohnraumförderprogramme des Bundes und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

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