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Wohngeld

Seit 1991 werden in Thüringen einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger durch das Wohngeld bei ihren Wohnkosten unterstützt.

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für (Unter-) Mieterinnen und Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers) oder als Lastenzuschuss (für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum) geleistet. Die Ausgaben tragen der Bund und der Freistaat Thüringen je zur Hälfte.

Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die Transferleistungen erhalten. Dazu zählen insbesondere das Bürgergeld, die Sozialhilfe, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Ausbildungsförderungshilfen (Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungshilfe). Denn dann übernimmt der jeweilige Sozialleistungsträger die Unterkunftskosten.

Das Wohngeld ist abhängig vom Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung und von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, zur Vermeidung einer rechtswidrigen Inanspruchnahme von Wohngeld die Angaben aller bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigten Haushaltsmitglieder durch automatisierten Datenabgleich zu überprüfen (z. B. die Einkünfte aus geringfügigen Beschäftigungen (sog. Mini-Jobs) sowie Kapital- und Zinserträge).

Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate  und ausschließlich auf Antrag geleistet. Formulare zur Antragstellung erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde, an die Sie sich auch bei Fragen wenden können. Über den Zentralen Thüringer Formularservice können Sie die entsprechenden Wohngeldformulare ebenfalls beziehen.

Zentraler Thüringer Formularservice (thueringen.de)

 

Mit dem Wohngeldrechner können Sie unverbindlich prüfen, ob bzw. in welcher Höhe Sie zur Inanspruchnahme von Wohngeld berechtigt sind.

Wohngeldrechner

 

Weitere Informationen können Sie über die Internetseite des BMWSB abrufen.

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html

BMWSB - Startseite - FAQs zur "Wohngeld Plus" - Reform (bund.de)

 

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