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Verlängerung der Antragsfrist für die Programmanmeldung 2026 auf einschließlich 28. Februar 2026


Für die Bund-Länder-Programme wird die Frist zur Jahresantragstellung 2026 abweichend zur derzeit geltenden Thüringer Städtebauförderungsrichtlinie (ThStBauFR) verlängert. Der neue Abgabetermin ist der 28. Februar 2026.

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