Seitenbeginn Zur Hauptnavigation Zum Seiteninhalt

Energieeffizienz

Gebäude beeinflussen mit rund 40 Prozent maßgeblich den Endenergieverbrauch in Deutschland. Geschätzt wird, dass ca. 30 Prozent der gesamten CO2-Emissionen hier entstehen. In baulichen Anlagen bestehen noch erhebliche Potenziale, Energie und Rohstoffe zu sparen und die für die Umwelt schädlichen Emissionen zu vermindern. Gerade die öffentliche Hand ist angehalten, bei der Sanierung, dem Bau, der Unterhaltung und der Betreibung ihrer Gebäude vorbildlich zu handeln und den Energieverbrauch zu senken.

Ein zentrales Ziel in Thüringen ist daher die kontinuierliche Steigerung der Energieeffizienz in den landeseigenen Gebäuden. Ein entsprechendes Energieeffizienzprogramm wurde aufgestellt. Vielfältige Maßnahmen und Aktivitäten sollen sicherstellen, dass die im Bereich der Energieeffizienz bereits erreichten Ergebnisse gesichert sowie kontinuierlich und beschleunigt ausgebaut werden.

  • Energetische Sanierung Landesgebäude 2030 ff

    Thüringen steht zu seiner Verantwortung und hat ambitionierte Ziele zum Klimaschutz formuliert. Ein politisches Ziel ist die unmittelbare Landesverwaltung in Thüringen bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren. Die Klimaneutralität soll durch Reduktion von Treibhausgasemissionen im eigenen Verantwortungsbereich   ggf. ergänzend durch Kompensationsmaßnahmen erreicht werden.

    77 % der durch die Landesverwaltung verursachten CO2-Emissionen resultieren direkt oder indirekt aus der Nutzung und dem Betrieb der landeseigenen Gebäude. Die Reduzierung der CO2-Emissionen der landeseigenen Gebäude ist damit der Schlüssel und zugleich Kernaufgabe auf dem Weg zur klimaneutralen Landesverwaltung in Thüringen.

    Der hohe Arbeitsumfang, der sich für die Landesverwaltung aus dieser Kernaufgabe ableitet, ergibt sich bereits alleine aus der Anzahl von ca. 1.500 Landesgebäuden, von denen ca. 810 Gebäude als energetisch relevant einzustufen sind. Diese 810 Gebäude der Landesverwaltung stehen daher im Mittelpunkt des Handelns bis zum Jahr 2030 und zwangsläufig auch über das Jahr 2030 hinaus.

    Seit Mitte der 1990er-Jahre initiiert, plant und realisiert die Staatliche Hochbauverwaltung zielstrebig Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs, zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien bei der Strom- und Wärmeversorgung in den Landesgebäuden. Diese Anstrengungen reichen jedoch nicht aus, den notwendigen Beitrag für die „Klimaneutrale Landesverwaltung 2030“ zu liefern. Daher hat das TMIL in enger Abstimmung mit den Ressorts ein 12 Punkte-Programm „energetische Sanierung Landesgebäude 2030 ff." erarbeitet, dass am 27. Juni 2023 vom Kabinett bestätigt wurde.

    Das 12 Punkte-Programm „energetische Sanierung Landesgebäude 2030 ff." enthält kurz-, mittel- und insbesondere auch langfristige Umsetzungsmaßnahmen in den landeseigenen Gebäuden (einschließlich Hochschulen).

    Um die energetische Sanierung der Landesgebäude zu beschleunigen, müssen die Strategie, das Vorgehen und die Verfahren angepasst sowie die hierfür erforderlichen Ressourcen zwingend bereitgestellt werden.

    Nicht alle Landesgebäude können gleichzeitig oder beispielsweise innerhalb von 10 Jahren energetisch saniert werden. Die energetische Sanierung der Landesgebäude ist zu priorisieren, d. h. es sind die Gebäuden zuerst detailliert zu untersuchen, nachfolgend zu planen und zu sanieren, die das höchste Einsparpotenzial hinsichtlich Endenergieverbrauch und CO2-Emission erwarten lassen.

    Grundlage für die Priorisierung der energetischen Maßnahmen ist der im Jahr 2020 aufgestellte und im April 2021 in der Landesverwaltung eingeführte energetische Sa-nierungsfahrplan Landesgebäude 2030 „Portfolioanalyse der Landesgebäude“. Für die Hochschulgebäude wird auf den NaGET-Endbericht der Bauhaus-Universität Weimar hingewiesen.

    Um die energetische Sanierung zu beschleunigen ist eine drei Säulen-Strategie abgestimmt und im Punkt 1 des 12 Punkt-Programms erläutert.

    Für die energetische Sanierung der 810 energetisch relevanten Landesgebäude sind derzeit Gesamtkosten abhängig von diversen Randbedingungen im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich prognostiziert. Für die qualifizierte Vorbereitung, Steuerung und Projektleitung der zusätzlichen Baumaßnahmen ist zudem zusätzliches Fachpersonal in der Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung notwendig (s. Punkte 2 und 3).

    Punkt 4 des 12 Punkte-Programms zeigt den Umfang der energetischen Sanierung seit 2010 und benennt die mittelfristigen Ziele für die energetische Sanierungsrate der Landesgebäude.

    Die Punkte 5 bis 12 des Umsetzungsprogramms umfassen weitere aufeinander abgestimmte Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz, zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Senkung der CO2-Emissionen in den Landesgebäuden.

    Der Zielwert für die CO2-Emissionsreduktion durch energetische Maßnahmen im Bereich der Wärmeversorgung der Landesgebäude (ohne Hochschulen) beträgt 1.400 Tonnen CO2 pro Jahr bis zum Jahr 2030. Für weitere Angaben wird auf den Bericht „Ermittlung der CO2ÄQ-Einsparung in landeseigenen Gebäuden (ohne Hochschulen)“ der ThEGA hingewiesen.

    Für die von den Hochschulen in Thüringen genutzten landeseigenen Gebäude wurde im Jahr 2022 der Reduktionsumfang bei der Wärme mit 1.100 Tonnen CO2 pro Jahr fixiert (Quelle: Bericht vom April 2022 zur Klimaneutralen Landesverwaltung 2030 „Erweiterung der organisatorischen Systemgrenzen um die Thüringer Hochschulland-schaft, Erarbeitung eines Zielwertes für die Emissionsreduktion der Hochschulen bis 2030“)

    Mit der strategischen Neuausrichtung und Schärfung von Vorgehen und Verfahren bei den Baumaßnahmen in den Landesgebäuden und den weiteren aufeinander abgestimmten flankierenden Einzelmaßnahmen soll die Energieeffizienz der Gebäude schneller und effizienter als bisher erhöht und die CO2-Emission signifikant reduziert werden.

    In enger Abstimmung mit den Ressorts soll das 12 Punkte-Programm „energetische Sanierung der Landesgebäude 2030 ff." umgesetzt werden. Gemeinsam mit den nutzenden Verwaltungen und Betreibern der baulichen und technischen Anlagen in den Landesgebäuden wird die energetische Sanierung der Bestandsgebäude beschleunigt und qualifiziert umgesetzt werden.

  • Photovoltaik

    Landtagsbeschluss

    Der Thüringer Landtag hat am 2. September 2016 den Beschluss „Photovoltaikanlagen für landeseigene Immobilien“ gefasst.

    Mit diesem Landtagsbeschluss wird die Landesregierung insbesondere aufgefordert, alle geeigneten Dächer landeseigener Immobilien unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit mit Photovoltaikanlagen in Eigenregie und ausgelegt auf den Eigenverbrauch im Gebäude nachzurüsten.

    Zielrichtung ist die wirtschaftliche Nutzung dezentral erzeugter, umweltfreundlicher und bezahlbarer erneuerbarer Energie, die ausgelegt auf den Eigenverbrauch die Stromversorgung der Landesgebäude zumindest teilweise deckt.

    Erneuerbare Energien sollen die natürlichen Ressourcen schonen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Gleichzeitig soll die regionale Wertschöpfung dauerhaft erhöht und die örtlichen Stromnetze entlastet werden.

    Zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses 2. September 2016 wurde ein Leitfaden "Photovoltaikanlagen für landeseigene Immobilien" erarbeitet und am 14. Oktober 2020 als technische Arbeitshilfe im Landesbau Thüringen eingeführt.

    Leitfaden "Photovoltaikanlagen für landeseigene Immobilien"

    Photovoltaik-Anlage auf Ministerium erzeugt klimafreundlichen Strom (Medieninformation, 04.05.2022)

     

     

  • Gestaltung der Wärmewende

    Die „Energiewende“ in den Landesliegenschaften betrifft insbesondere auch den Wärmebereich. Denn die Wärmeversorgung in den landeseigenen Gebäuden einschließlich Hochschulen hat einen Anteil von 75 % an den Gesamtemissionen der Ressorts und Hochschulen. Die Reduktion der Wärmeemissionen ist damit der zentrale Schlüssel für die Reduktion der Gesamtemissionen der Landesverwaltung. Daher müssen gerade auch die   im Wärmesektor der Landesgebäude   bestehenden Potenziale regelmäßig ermittelt und für das Erreichen der Klimaziele auch gehoben werden.

    Künftig soll jede Wärmeversorgungsanlage in den Landesliegenschaften auf der Grundlage von mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. Die gewählten technischen Lösungen wie beispielsweise ein Wärmenetzanschluss, eine Biomasseheizung oder auch eine Wärmepumpe sollen praxistauglich sein und die Nachhaltigkeitskriterien einhalten.

    Zur weiteren Reduzierung des Anteils fossiler Energie bei der Wärmeversorgung der Landesgebäude verstärken wir unsere Anstrengungen beim Einsatz und der Nutzung von Fernwärme. Etwa 30 % der 413 landeseigenen Liegenschaften (einschließlich Hochschulen) werden derzeit bereits mit Fernwärme versorgt. Die für die Landesgebäude jährlich über Fernwärme bereitgestellte Wärmemenge beträgt fast 100 GWh. Damit spielt Fernwärme eine Schlüsselrolle, um die Wärmeversorgung der Landesgebäude treibhausgasneutral zu machen und das Ziel des klimaneutralen Gebäudebestands zu erreichen. Grüne Wärmenetze mit einem hohen erneuerbaren Energien-Anteil, z. B. durch Bioenergie, erhöhen zudem die Versorgungssicherheit und verringern die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten. Daher prüfen wir regelmäßig, ob über den derzeitigen Stand hinaus noch weitere landeseigene Gebäude mit Fernwärme versorgt werden können, auch um einen Beitrag zum notwendigen Wärmenetzausbau zu leisten.

    Um den erneuerbaren Energien-Anteil weiter zu steigern werden in den Landesgebäuden die Biomasse-Heizungsanlagen planmäßig erneuert, optimiert sowie weiter ausgebaut. So wurde im Rahmen einer EFRE-Baumaßnahme im Bildungszentrum der Thüringer Polizei in Meiningen die Wärmeversorgungsanlage grundhaft erneuert und die Gebäudeautomation optimiert. Da die Rauchgase des im neuen Heizhaus installierten Holzhackschnitzel-Treppen-Vorschubrostkessels über Zyklonabscheider und Elektrofilter gereinigt werden, werden die Grenzwerte für Staub und CO gemäß „Erster Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ (BImSchV), Stufe 2 deutlich unterschritten. Die Inbetriebnahme der neuen Wärmeversorgungsanlage wurde im November 2023 erfolgreich durchgeführt. Die Holzhackschnitzel-Heizung stellt seit der Heizperiode 2023/2024 die Wärmeversorgung der Liegenschaft sicher und die erneuerte Gebäudeautomation gewährleistet den effizienten Betrieb der technischen Anlagen.

    Weitere Biomasse-Wärme-Projekte in Landesliegenschaften befinden sich aktuell in der Planungsphase.

    Zusammen mit den seit den 1990-er Jahren realisierten Projekten nutzen derzeit über 50 Landesliegenschaften Bioenergie für Heizzwecke. Bleiben die mit Fernwärme versorgten Landesgebäuden außer Betracht, liegt der Anteil der Bioenergie bei der Wärmeversorgung der Landesgebäude inzwischen bei knapp 15 %.

    Die Nachhaltigkeitskriterien werden beim Einsatz von Holzhackschnitzeln berücksichtigt. Wir achten darauf, dass die Hackschnitzel aus naturbelassenem Holz (bzw. Waldrestholz) aus nachhaltiger Forstwirtschaft (d. h. aus FSC oder PEFC zertifizierten Wäldern) oder aus Kalamitätsholz hergestellt werden und effizient angeliefert werden.

    Mit dem erfolgreichen Ausbau u. a. auch der Bioenergie- und Fernwärmeversorgung wird der Freistaat Thüringen seiner Vorbildfunktion gerecht und kommt seinem Ziel der klimaneutralen Landesverwaltung ein weiteres Stück näher. Die Anstrengungen und Maßnahmen werden Umwelt und Haushalt weiter entlasten und die Energiewende weiter aktiv mitgestalten.

Diese Seite teilen

Weitere Werkzeuge