Energetische Sanierung Landesgebäude 2030 ff
Thüringen steht zu seiner Verantwortung und hat ambitionierte Ziele zum Klimaschutz formuliert. Ein politisches Ziel ist die unmittelbare Landesverwaltung in Thüringen bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu organisieren. Die Klimaneutralität soll durch Reduktion von Treibhausgasemissionen im eigenen Verantwortungsbereich ggf. ergänzend durch Kompensationsmaßnahmen erreicht werden.
77 % der durch die Landesverwaltung verursachten CO2-Emissionen resultieren direkt oder indirekt aus der Nutzung und dem Betrieb der landeseigenen Gebäude. Die Reduzierung der CO2-Emissionen der landeseigenen Gebäude ist damit der Schlüssel und zugleich Kernaufgabe auf dem Weg zur klimaneutralen Landesverwaltung in Thüringen.
Der hohe Arbeitsumfang, der sich für die Landesverwaltung aus dieser Kernaufgabe ableitet, ergibt sich bereits alleine aus der Anzahl von ca. 1.500 Landesgebäuden, von denen ca. 810 Gebäude als energetisch relevant einzustufen sind. Diese 810 Gebäude der Landesverwaltung stehen daher im Mittelpunkt des Handelns bis zum Jahr 2030 und zwangsläufig auch über das Jahr 2030 hinaus.
Seit Mitte der 1990er-Jahre initiiert, plant und realisiert die Staatliche Hochbauverwaltung zielstrebig Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs, zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien bei der Strom- und Wärmeversorgung in den Landesgebäuden. Diese Anstrengungen reichen jedoch nicht aus, den notwendigen Beitrag für die „Klimaneutrale Landesverwaltung 2030“ zu liefern. Daher hat das TMIL in enger Abstimmung mit den Ressorts ein 12 Punkte-Programm „energetische Sanierung Landesgebäude 2030 ff." erarbeitet, dass am 27. Juni 2023 vom Kabinett bestätigt wurde.
Das 12 Punkte-Programm „energetische Sanierung Landesgebäude 2030 ff." enthält kurz-, mittel- und insbesondere auch langfristige Umsetzungsmaßnahmen in den landeseigenen Gebäuden (einschließlich Hochschulen).
Um die energetische Sanierung der Landesgebäude zu beschleunigen, müssen die Strategie, das Vorgehen und die Verfahren angepasst sowie die hierfür erforderlichen Ressourcen zwingend bereitgestellt werden.
Nicht alle Landesgebäude können gleichzeitig oder beispielsweise innerhalb von 10 Jahren energetisch saniert werden. Die energetische Sanierung der Landesgebäude ist zu priorisieren, d. h. es sind die Gebäuden zuerst detailliert zu untersuchen, nachfolgend zu planen und zu sanieren, die das höchste Einsparpotenzial hinsichtlich Endenergieverbrauch und CO2-Emission erwarten lassen.
Grundlage für die Priorisierung der energetischen Maßnahmen ist der im Jahr 2020 aufgestellte und im April 2021 in der Landesverwaltung eingeführte energetische Sa-nierungsfahrplan Landesgebäude 2030 „Portfolioanalyse der Landesgebäude“. Für die Hochschulgebäude wird auf den NaGET-Endbericht der Bauhaus-Universität Weimar hingewiesen.
Um die energetische Sanierung zu beschleunigen ist eine drei Säulen-Strategie abgestimmt und im Punkt 1 des 12 Punkt-Programms erläutert.
Für die energetische Sanierung der 810 energetisch relevanten Landesgebäude sind derzeit Gesamtkosten abhängig von diversen Randbedingungen im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich prognostiziert. Für die qualifizierte Vorbereitung, Steuerung und Projektleitung der zusätzlichen Baumaßnahmen ist zudem zusätzliches Fachpersonal in der Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung notwendig (s. Punkte 2 und 3).
Punkt 4 des 12 Punkte-Programms zeigt den Umfang der energetischen Sanierung seit 2010 und benennt die mittelfristigen Ziele für die energetische Sanierungsrate der Landesgebäude.
Die Punkte 5 bis 12 des Umsetzungsprogramms umfassen weitere aufeinander abgestimmte Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz, zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Senkung der CO2-Emissionen in den Landesgebäuden.
Der Zielwert für die CO2-Emissionsreduktion durch energetische Maßnahmen im Bereich der Wärmeversorgung der Landesgebäude (ohne Hochschulen) beträgt 1.400 Tonnen CO2 pro Jahr bis zum Jahr 2030. Für weitere Angaben wird auf den Bericht „Ermittlung der CO2ÄQ-Einsparung in landeseigenen Gebäuden (ohne Hochschulen)“ der ThEGA hingewiesen.
Für die von den Hochschulen in Thüringen genutzten landeseigenen Gebäude wurde im Jahr 2022 der Reduktionsumfang bei der Wärme mit 1.100 Tonnen CO2 pro Jahr fixiert (Quelle: Bericht vom April 2022 zur Klimaneutralen Landesverwaltung 2030 „Erweiterung der organisatorischen Systemgrenzen um die Thüringer Hochschulland-schaft, Erarbeitung eines Zielwertes für die Emissionsreduktion der Hochschulen bis 2030“)
Mit der strategischen Neuausrichtung und Schärfung von Vorgehen und Verfahren bei den Baumaßnahmen in den Landesgebäuden und den weiteren aufeinander abgestimmten flankierenden Einzelmaßnahmen soll die Energieeffizienz der Gebäude schneller und effizienter als bisher erhöht und die CO2-Emission signifikant reduziert werden.
In enger Abstimmung mit den Ressorts soll das 12 Punkte-Programm „energetische Sanierung der Landesgebäude 2030 ff." umgesetzt werden. Gemeinsam mit den nutzenden Verwaltungen und Betreibern der baulichen und technischen Anlagen in den Landesgebäuden wird die energetische Sanierung der Bestandsgebäude beschleunigt und qualifiziert umgesetzt werden.