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Thüringer Baupaket für einfaches und schnelles Bauen

Wieso braucht es das Thüringer Baupaket für einfaches und schnelles Bauen?

Die Thüringer Bauwirtschaft, die mittelständischen Bau- und Handwerksbetriebe sind das Rückgrat unserer Wirtschaft.
Die Situation auf dem Baumarkt ist angespannt, die Auftragslage stockt.
Langwierige, umständliche und teure Bauprozesse behindern die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum und wirken sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der Branche aus.

Die Ursachen für diese Situation sind vielfältig:

  • bürokratische Anforderungen und komplexe Nachweispflichten
  • überzogene und teure Baustandards durch Normen und Bürokratie
  • komplexe Verfahren und mangelnde Digitalisierung
  • komplexe Öffentlichkeitsbeteiligung und Verbandsklagerecht verzögern Prozesse

In Thüringen gibt es allerdings aktuell einen Bauüberhang von rund 9.000 genehmigten, aber noch nicht realisierten Wohnungen. Der Wohnungsbau wird nicht nur durch Genehmigungsdauer, sondern auch durch hohe Bau- und Finanzierungskosten gebremst.

Das Baupaket umfasst 22 konkrete Vorschläge, um die Situation im Baubereich zu verbessern.

Paketpunkte für einfaches und schnelles Bauen

  • 1. Mehr Bauinvestitionen durch Sondervermögen

    Die geplanten Sondervermögen des Bundes sollen Thüringen in den kommenden Jahren deutlich bei Investitionen unterstützen; auch öffentliche Bauprojekte profitieren davon.

  • 2. Gemeinsame Fachkräfte-Offensive

    Dem Fachkräftemangel im Bau wird mit einer gemeinsam Fachkräfteinitiative von Verbänden und Land begegnet, die Interesse an Bauberufen weckt und den Arbeitsmarkt entlastet.

     

  • 3. Gesetzesvorschläge zur Planungsbeschleunigung

    Das TMDI wird Gesetzvorschläge zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren unterbreiten. Vorgeschlagen wurde bereits die Änderung des Thüringer Straßengesetzes zum Wegfall der Planfeststellungspflicht für Ersatzneubauten von Brücken.

  • 4. Flächendeckende Einführung des digitalen Bauantrags

    Das TMDI koordiniert und fördert die flächendeckende Einführung des digitalen Bauantrags in den unteren Bauaufsichtsbehörden bis 2026; die Bauvorlagenverordnung wird bis 2025 angepasst. Die komplette Digitalisierung soll Antragsverfahren auf 2 Monate verkürzen.

  • 5. Weniger Bürokratie im Landeshochbau

    Durch die Anhebung der Wertgrenzen für kleine Baumaßnahmen wurde im Landes-Hochbau bereits Bürokratie reduziert.

  • 6. Vergaberegeln vereinfachen

    Vergaberegeln werden wo möglich vereinfacht und beschleunigt; bis dahin werden Direktaufträge und vereinfachte Verfahren genutzt.

  • 7. Funktionale Ausschreibung als Pilotprojekt

    Die Thüringer Straßenbauverwaltung plant 2026 eine funktionale Ausschreibung im Bereich Straßenerhaltung als Pilotprojekt, um Verfahren einfacher und effizienter zu machen.

  • 8. Mehr Standards und angemessene Fristen bei Auftragsvergabe

    Ganzjährige Auftragsvergabe, mehr standardisierte Leistungsbeschreibungen, kalkulationsgerechte Fristen, Rahmenverträge und Open-House-Verfahren vereinfachen Vergaben im Straßenbau.

  • 9. Einfachere Vergabeverfahren im Hochbau

    Funktionale Leistungsbeschreibungen im Hochbau werden wo möglich genutzt, beschleunigen dann serielle und modulare Bauweise und binden Bauwirtschaft stärker ein.

  • 10. Vergabekammer stärken

    Das TMDI setzt sich dafür ein, die Vergabekammer zu stärken, damit Entscheidungen verlässlich und zeitnah getroffen werden.

  • 11. Schnelle Neuvergabe nach Aufhebung oder Kündigung

    Nach Ausschreibungsaufhebungen oder Kündigungen sollen Neuvergabeerleichterungen wie beschleunigte Verfahren, Interimsvergaben, Direktaufträge und Verhandlungsvergaben genutzt werden, um Bauabläufe nicht zu stören.

  • 12. Baunormen begrenzen

    Verbände, Kammern und TMDI prüfen, inwieweit Baunormen außerhalb der technischen Baubestimmungen begrenzt werden können, um Kosten zu senken und Prozesse zu beschleunigen. Bundesweit überbordende Baunormen sollen abgebaut werden.

  • 13. Engere Abstimmung zwischen TMDI und Branche

    Das TMDI initiiert eine Task Force mit Verbänden zur Abstimmung gemeinsamer Initiativen in Fachministerkonferenzen und beim Bundesrat.

  • 14. Runder Tisch für mehr Qualität im Straßenbau

    Der Runde Tisch Qualitätsverbesserung im Straßenbau (BIV Hessen-Thüringen, TLBV, Autobahn GmbH) wird weiter an Bedeutung gewinnen; er dient dem Austausch über Verbesserungen bei Straßenmaßnahmen.

  • 15. Bauturbo umsetzen, Befreiung von Stellplatzpflicht nutzen

    Die Kommunen werden angehalten, die neuen planungsrechtlichen Möglichkeiten des Bauturbos zu nutzen, insbesondere auch in Gebieten mit Bebauungsplänen, deren Regulierungsabsicht sich nicht erfüllt hat. Kommunen und Bauaufsichtsbehörden sollen die Erleichterungen der neuen Thüringer Bauordnung bei Stellplätzen nutzen, da sie Baukosten senken.

  • 16. Vereinfachtes Genehmigungsverfahren wird erweitert

    Durch das Thüringer Entlastungsgesetz werden Typenbauten im Wohnungsbau bis Typenbaureihe 5 (Hochhausgrenze) schneller genehmigt, insbesondere bei seriellen und modularen Bauweisen.

  • 17. Umbau und Aufstockung wird erleichtert

    Die Thüringer Bauordnung erhält einen Umbau-Paragraphen für Umbau und Aufstockung, damit Wohnraum geschaffen wird, ohne das gesamte Gebäude rechtlich neu anzupassen.

  • 18. Kleine Bauvorlageberechtigung unterstützt Handwerker

    Die kleine Bauvorlageberechtigung für Meister im Maurer-, Betonbauer- oder Zimmerer-Handwerk sowie für staatlich geprüfte Bautechniker wird Teil des Entlastungsgesetzes.

  • 19. Verfahrensfreiheit für bauliche Nebenanlagen

    Die Errichtung mobiler Geflügelställe und technisch notwendiger Nebenanlagen zu Ladesäulen und Gasspeicher für Wasserstoff-Elektrolyseure bei Wohngebäuden wird baurechtlich verfahrensfrei gestellt.

  • 20. Sozialer Wohnungsbau wird vereinfacht

    Die neue Richtlinie sozialer Wohnungsbau tritt Anfang 2026 in Kraft und beinhaltet einfache Baustandards sowie Verfahrenserleichterungen.

  • 21. Anforderungen an Barrierefreiheit werden gesenkt

    In der Richtlinie zur sozialen Wohnraumförderung werden die Anforderungen an Barrierefreiheit mit der anstehenden Novellierung neu justiert und auf das Notwendige konzentriert.

  • 22. Stärkere Förderung von selbstgenutztem Wohnraum

    Die Thüringer Aufbaubank (TAB) etabliert ein Förderprogramm für den Erwerb und die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum über zinsgünstige Darlehen.

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