Öffentlich Private Partnerschaften
Öffentlich Private Partnerschaften
ÖPP ist eine langfristige, vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen der Öffentlichen Hand und Privatwirtschaft zur wirtschaftlichen Erfüllung öffentlicher Aufgaben über den gesamten Lebenszyklus eines Projektes. Die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Ressourcen (z. B: Know-how, Betriebsmittel, Personal, evtl. Kapital,) werden von den Partnern in einem gemeinsamen Organisationsmodell (auch Partnerschaftsmodell genannt) zusammengeführt und vorhandene Projektrisiken entsprechend der Managementkompetenz der Projektpartner angemessen verteilt.
ÖPP ist neben den „herkömmlichen“ Beschaffungsvarianten der Öffentlichen Hand nur eine von mehreren alternativen Möglichkeiten. Je nach Art, Inhalt und Laufzeit eines Projektes sind vor jeder Beschaffung Vor-und Nachteile möglicher Beschaffungsvarianten ergebnisoffen, wertneutral und transparent einander gegenüber zu stellen. Dies kann in Form von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (WU) erfolgen, bei denen die jeweils zu erwartenden Gesamtkosten über die gesamte Laufzeit (Lebenszyklus) ermittelt und verglichen werden. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und das Erfordernis zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind in Deutschland im Rahmen haushaltsrechtlicher Vorgaben und Verwaltungsvorschriften verankert. Für die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Allgemeinen sowie für ÖPP-Vorhaben im Besonderen existieren Arbeitsanweisungen und spezielle Leitfäden.

Kontakt
Abteilung 5 - Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung
Abteilungsleiter: Dr. habil. Martin Gude
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt
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